eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 13:50 Uhr
20.03.2013

Ewig online?

Viele der 800.000 Menschen, die in Deutschland jährlich sterben, hinterlassen E-Mail-Accounts, Onlinekonten und eigene Homepages. Die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod des Nutzers, die meisten gehen auf die Erben über...


Diese müssen die digitale Erbschaft sichten, was sich häufig als schwierig erweist, schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe.

Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, kann er die Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen. Rechtlich eindeutig geregelt ist die Situation noch nicht. Manche Anbieter erlauben unter strengen Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere löschen nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder.

Weil es so schwierig ist, den digitalen Nachlass zu sichten, gibt es inzwischen Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Der Service kostet ab 139 Euro und setzt voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden. Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, regelt den digitalen Nachlass am besten in einem Testament und hinterlegt die Zugangsdaten beim Notar. Eine Checkliste mit Tipps für den digitalen Nachlass für Nutzer und Erben findet sich ebenfalls in Finanztest.

Der ausführliche Artikel Digitaler Nachlass erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.03.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/digitaler-nachlass abrufbar.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Retupmoc
20.03.2013, 15:32 Uhr
Wiedergeburt
Einige Glaubensrichtungen gehen von der Wiedergeburt aus. Möchte man dann wirklich , das alle Emails und Messages gelöscht sind? Wenn was wichtiges dabei ist?
Wolfi65
21.03.2013, 09:50 Uhr
Hoffentlich...
werden dann aber auch alle Spuren meiner Mitkommentatoren gelöscht. Sonst komme ich wieder raus aus der Grube! Und das will doch wirklich Niemand.
Harzer_Wolf
21.03.2013, 10:14 Uhr
Habe ich das richtig verstanden?
Die Hinterbliebenen sollen dann den PC einsenden und noch 139 Euro zahlen? Typisch für diesen Staat. Sie können sich mit gefakten Adressen Email-Accounts zu Hunderten anlagen,und mit diesen dann in die sozialen Netzwerke gehen. Aber wenn man stirbt, reicht eine Kopie der Sterbeurkunde nicht aus, um eine wahre Indentität im Internet zu löschen?

Lieber Wolfi65 - ich hatte früher auch immer den Wunsch irgendwann in der Zukunft zu schauen, wie es dort aussieht. Nachdem ich die Gegenwart kenne. möchte ich das nicht mehr.
Wolfi65
22.03.2013, 13:16 Uhr
In die Zukunft schauen
würde ich schon gern einmal. Vier Stunden in die Zukunft reisen. Das reicht aus um die gezogenen Lottozahlen auszuspähen und diese in der Normalzeit noch rechtzeitig über das Internet abzugeben. Und das war es dann.
Harzer_Wolf
23.03.2013, 14:37 Uhr
Fluggskompensator
Lieber Wolfi, das hat schon jemand versucht. In " Zurück in die Zukunft " mit einem Sportalmanach. Das hat auch nicht geklappt. Besser in die Vergangenheit reisen und Politiker werden, dann haben Sie auch ausgesorgt. Nur das Geld nicht in Euro anlegen.
Harzer_jung
23.03.2013, 21:11 Uhr
das teil nennt sich fluxkompensator
Und hat in der Filmreihe sehr gut funktioniert.
Dumm war nur das der Gegenspieler zum Film Held den Almanach in Vergangenheit geschickt hat.

Ansonsten: digitaler Nachlass ist ein Problem.
Aber es ist verständlich das Betreiber sehr hohe Hürden setzen einen account auf tot zu stellen. Oder wer will morgen beim einloggen auf email oder nnz erfahren das geht nicht, weil sie gestorben sind?

Ich würde hiermit die NNZ Redaktion bitten einen externen link publik zu machen.
Www.bestatterweblog.de

Nein ich hab mit er Seite nichts zu tun als das ich sie gern lese.

Ansonsten fällt mir nur eines ein, sichert Zugangsdaten auf Papier und schließt die so weg, das hinterbliebene die finden können.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)