Do, 14:04 Uhr
21.03.2013
Zoff in der Kaserne vor Gericht
Für einen gewaltsamen Übergriff in der Kyffhäuserkaserne Bad Frankenhausen im Oktober 2009 muss ein 24-Jähriger 1.000 Euro zahlen - 350 Euro an den Geschädigten und 650 Euro die Staatskasse. Claudia Götze berichtet...
Vor dem Landgericht Mühlhausen wurde heute ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Südthüringer eingestellt. Der Obergefreite, der seinen Grundwehrdienst in Bad Frankenhausen ableistet, war in erster Instanz vom Amtsgericht Sondershausen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 1.000 Euro Schmerzengeld verurteilt worden. Im Berufungsprozess konnte sich kein Tatzeuge an einen Tritt mit dem Stiefel erinnern.
Dass er den gleichaltrigen Geschädigten aus Ostthüringen im Oktober 2009 gewaltsam aus der Stube gezogen hat, hatte der Angeklagte zugegeben. Der medizinische Sachverständige sprach aufgrund des Verletzungsbildung von direkter Gewalteinwirkung, beispielsweise durch einen Stiefeltritt. Das festgestellte Hämatom im Nierenbereich passe dazu.
Am Tattag hatte er Ärger zwischen den Kameraden gegeben. Als der spätere Angeklagte den Nebenkläger zur Rede stellen wollte, reagierte dieser nicht. Nach Angaben des Opfers ist es aus dem Bett gezogen und am Boden liegend mehrmals in den Rücken getreten und später an den Füßen aus dem Zimmer gezogen worden. Ein Zeuge, der daneben stand, konnte sich vor Gericht nicht mehr an den Ablauf erinnern. Bei internen Ermittlungen einige Tage nach dem Vorfall soll dieser Zeuge noch Tritte geschildert haben.
Claudia Götze
Autor: redVor dem Landgericht Mühlhausen wurde heute ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Südthüringer eingestellt. Der Obergefreite, der seinen Grundwehrdienst in Bad Frankenhausen ableistet, war in erster Instanz vom Amtsgericht Sondershausen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 1.000 Euro Schmerzengeld verurteilt worden. Im Berufungsprozess konnte sich kein Tatzeuge an einen Tritt mit dem Stiefel erinnern.
Dass er den gleichaltrigen Geschädigten aus Ostthüringen im Oktober 2009 gewaltsam aus der Stube gezogen hat, hatte der Angeklagte zugegeben. Der medizinische Sachverständige sprach aufgrund des Verletzungsbildung von direkter Gewalteinwirkung, beispielsweise durch einen Stiefeltritt. Das festgestellte Hämatom im Nierenbereich passe dazu.
Am Tattag hatte er Ärger zwischen den Kameraden gegeben. Als der spätere Angeklagte den Nebenkläger zur Rede stellen wollte, reagierte dieser nicht. Nach Angaben des Opfers ist es aus dem Bett gezogen und am Boden liegend mehrmals in den Rücken getreten und später an den Füßen aus dem Zimmer gezogen worden. Ein Zeuge, der daneben stand, konnte sich vor Gericht nicht mehr an den Ablauf erinnern. Bei internen Ermittlungen einige Tage nach dem Vorfall soll dieser Zeuge noch Tritte geschildert haben.
Claudia Götze
