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Do, 23:45 Uhr
21.03.2013

Vorläufiges Ende?

Der Stadtrat von Sondershausen hatte heute nochmals die Hundesteuersatzung auf dem Tisch der Entscheidung, bisher ein ewiger Dauerbrenner. Ob es heute ein vorläufiges Ende gab, erfahren Sie hier.

In der nun dem Stadtrat vorgeschlagenen Fassung der 1. Änderungssatzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 07. Dezember 2010 gibt es in den entscheidende Passagen folgende Formulierungen. Im Kursivdruck die neuen, bzw. geänderten Passagen.

§1 Steuermaßstab und Steuersatz
Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - wird wie folgt geändert:
(1) Die Steuer beträgt
1. für den ersten Hund 50,00 Euro
2. für den zweiten Hund 80,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund 110,00 Euro
4. für jeden gefährlichen Hund 400,00 Euro

(2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

(3) Neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 erhoben.

(4) Als gefährliche Hunde gelten Hunde gemäß § 3 Absatz 2 und 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils geltenden Fassung.



Völlig neu der Teil

§2 Steuerermäßigung
Der § 6 - Steuerermäßigung - wird um folgenden Absatz 2 ergänzt:
(2) Die Steuer ist für jeden gefährlichen Hund um % (von 400,00 Euro auf 100,00 Euro) ermäßigt, wenn der Halter des Hundes / der Hunde einen freiwilligen Wesenstest gemäß § 9 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren i. V. m. § 1 der Thüringer Wesenstestverordnung sowie einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Familienbegleithundeprüfung vorlegt.
§3 Inkrafttreten


Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 07. Dezember 2010 soll am 01. Juli 2013 in Kraft treten.
So der Stadtrat das Ganze absegnet. Die Mitglieder des Hauptausschusses votierten einstimmig dafür.

Während es im Hauptausschuss zum Inhalt kaum eine Diskussion gab, ging es heute im Stadtrat nochmals rund. Überraschend dabei, Stadträtin Sigrid Rößner, die im Hauptausschuss einstimmig mitvotiert hatte, dass der vorliegende Beschluss so in den Stadtrat gehen sollte, stellte sich plötzlich quer und wollte §2 das fettmarkierte Wort sowie durch oder ersetzt haben und stellte dazu einen Antrag, der allerdings mit nur fünf Ja-Stimmen bei einer Enthaltung durchfiel.

Auch wollte Stadtrat Gerhard Axt wieder den Begriff "Kampfhund ins Spiel bringen. Hier wurde ihm deutlich gesagt, dass in den gesetzlichen Regelung der Begriff Kampfhund nicht vorkommt, also darf er auch nicht in dieser Satzung verwendet werden. Die Satzung spricht von gefährlichen Hunden.

Mit 18 Ja- Stimmen, bei drei Gegenstimmen und drei Nein- Stimmen wurde die neue 1. Änderungssatzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 07. Dezember 2010 in der oben vorgestellten Neufassung bestätigt.








Autor: khh

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