Mo, 00:01 Uhr
25.03.2013
Mindestlohn und mehr
Bei Armutsgefährdung von Frauen den Trend umkehren. VdK fordert Mindestlohn und rentenrechtliche Gleichstellung von Müttern. Dazu erreichte kn folgende Meldung
Anlässlich des Equal Pay Day am 21. März kritisierte der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Udo Schlitt, die deutliche Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben und in der Alterssicherung. Eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt das starke Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf: Bei den mittleren Einkommen bekommen Frauen in Deutschland 22 Prozent weniger Gehalt als Männer.
Noch schlechter als bei den Gehältern sehe es bei der gesetzlichen Altersrente aus, so der Landesvorsitzende. Frauen erhielten im Schnitt nur die Hälfte der durchschnittlichen Rente, die Männer beziehen. "In Zahlen heißt das: 2012 bekamen 11,8 Millionen Frauen von der Deutschen Rentenversicherung im Durchschnitt eine monatliche Altersrente von 398 Euro ausbezahlt, während die Männer im Schnitt auf 797 Euro kamen", erklärte Schlitt. "Für viele Rentnerinnen bedeutet das einen Lebensabend in Armut." 2011 seien rund 1,3 Millionen über 65-jährige Frauen in Deutschland armutsgefährdet gewesen - 18 Prozent mehr als 2005. In Hessen seien 2011 knapp 100.000 über 65-jährige Frauen armutsgefährdet gewesen, in Thüringen mehr als 33.000. Die Zunahme im Vergleich zu 2005 läge hier bei 15,3 bzw. 9,4 Prozent.
Für den Landesvorsitzenden des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen ist es angesichts dieser Entwicklung höchste Zeit zum Handeln. "Um den Trend der Verarmung von immer mehr älteren Frauen umzukehren, muss die Politik neue Rahmenbedingungen schaffen."
Schlitt forderte unter anderem einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und die rentenrechtliche Gleichstellung aller Mütter. Bisher erhalten nur Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, drei Kindererziehungsjahre angerechnet; für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird der Rente nur ein Jahr gutgeschrieben. "Der Stichtag 1.1.1992 ist sachlich nicht begründbar", betonte Udo Schlitt. "Höhere Mütterrenten wären wesentlich zielführender gegen weibliche Altersarmut als ein Konzept wie die Zuschussrente."
Andreas Links
Öffentlichkeitsarbeit VdK-Kreisverband Nordthüringen
Autor: khhAnlässlich des Equal Pay Day am 21. März kritisierte der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Udo Schlitt, die deutliche Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben und in der Alterssicherung. Eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt das starke Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf: Bei den mittleren Einkommen bekommen Frauen in Deutschland 22 Prozent weniger Gehalt als Männer.
Noch schlechter als bei den Gehältern sehe es bei der gesetzlichen Altersrente aus, so der Landesvorsitzende. Frauen erhielten im Schnitt nur die Hälfte der durchschnittlichen Rente, die Männer beziehen. "In Zahlen heißt das: 2012 bekamen 11,8 Millionen Frauen von der Deutschen Rentenversicherung im Durchschnitt eine monatliche Altersrente von 398 Euro ausbezahlt, während die Männer im Schnitt auf 797 Euro kamen", erklärte Schlitt. "Für viele Rentnerinnen bedeutet das einen Lebensabend in Armut." 2011 seien rund 1,3 Millionen über 65-jährige Frauen in Deutschland armutsgefährdet gewesen - 18 Prozent mehr als 2005. In Hessen seien 2011 knapp 100.000 über 65-jährige Frauen armutsgefährdet gewesen, in Thüringen mehr als 33.000. Die Zunahme im Vergleich zu 2005 läge hier bei 15,3 bzw. 9,4 Prozent.
Für den Landesvorsitzenden des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen ist es angesichts dieser Entwicklung höchste Zeit zum Handeln. "Um den Trend der Verarmung von immer mehr älteren Frauen umzukehren, muss die Politik neue Rahmenbedingungen schaffen."
Schlitt forderte unter anderem einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und die rentenrechtliche Gleichstellung aller Mütter. Bisher erhalten nur Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, drei Kindererziehungsjahre angerechnet; für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird der Rente nur ein Jahr gutgeschrieben. "Der Stichtag 1.1.1992 ist sachlich nicht begründbar", betonte Udo Schlitt. "Höhere Mütterrenten wären wesentlich zielführender gegen weibliche Altersarmut als ein Konzept wie die Zuschussrente."
Andreas Links
Öffentlichkeitsarbeit VdK-Kreisverband Nordthüringen