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Do, 09:14 Uhr
02.05.2013

Zelten im Kyffhäuserkreis

Die untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises bittet im Zusammenhang mit dem Zelten und Campen in der freien Landschaft um Beachtung wichtiger Hinweise.

Das Zelten in der freien Landschaft ist nicht überall erlaubt und bedarf insbesondere in Schutzgebieten und geschützten Flächen einer Genehmigung. Eine solche Genehmigung ist bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Sondershausen zu beantragen. Dazu werden folgende Hinweise gegeben:

Das aktuelle Antragsformular ist auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden oder wird im Landratsamt direkt ausgegeben.

Die Genehmigung ist rechtzeitig (10 bis 14 Tage) vor dem Zelttermin zu beantragen, um rechtzeitig bearbeitet werden zu können. Unabdingbar auf dem Antragsformular ist die Einverständniserklärung des Eigentümers und/oder des Nutzers der Fläche, auf der gezeltet werden möchte. Ohne diese Erklärung wird keine Genehmigung erfolgen.

Die untere Naturschutzbehörde wird auch in diesem Jahr wieder Kontrollen durchführen und bei Nichteinhaltung der Auflagen der Genehmigung oder auch illegalem Zelten Bußgeldverfahren einleiten.
Autor: khh

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