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Fr, 13:47 Uhr
10.05.2013

Überprüfung notwendig?

Bislang ist nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz als Bürgermeister nur wählbar, wer mindestens 21 Jahre alt ist. Zudem existieren Altershöchstgrenzen. Für den Vorsitzenden von Kommunal. Die Plattform, Sebastian C. Dewaldt, gehören diese Regelungen auf den Prüfstand. Dazu erreichte kn folgende Meldung.

"Die Regelung für das Amt des Bürgermeisters entbehrt jeglicher Grundlage. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man de lege volljährig und damit voll geschäfts- und deliktsfähig. Es ist auch nicht einzusehen, warum es rein theoretisch möglich ist mit 18 Jahren Bundeskanzler, aber erst im Alter von 21 Bürgermeister zu werden. Jungen, engagierten Menschen sollte die Übernahme von Verantwortung nicht verwehrt werden. Gerade im Hinblick auf die Demographische Entwicklung. Persönlichkeitsreife, Pflichtbewusstsein und die Fähigkeit zum selbständigen Entscheiden, Handeln, aber auch Verantworten kann ebenso ein 18-jähriger haben. Ob ein junger Kandidat auch überzeugt, entscheidet letztlich der Wähler vor Ort."

Die Bereitschaft und der Wille zur politischen Mitgestaltung sind für Sebastian C. Dewaldt - der kurz vor der ersten juristischen Staatsprüfung steht und neben seinem Engagement für Kommunal. Die Plattform auch in der CDU aktiv ist - die Hauptargumente. Daher stellt der Vorsitzende von Kommunal. Die Plattform gerade auch die Altershöchstgrenzen zur Debatte, wonach zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat nicht gewählt werden kann, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Er kann die Gefühle älterer Kommunalpolitiker verstehen, die offen von Altersdiskriminierung sprechen und diesbezüglich Kontakt mit Kommunal. Die Plattform aufgenommen haben.

"Es ist nicht nachzuvollziehen, warum für Bürgermeister, nicht aber für Minister eine Altershöchstgrenze besteht. Auch hier gilt: Wer wählen darf und Verantwortung übernehmen möchte, sollte auch wählbar sein. Vor allem, wenn er sich fit und belastbar fühlt. Unabhängig vom Alter", sagt Dewaldt abschließend.

V.i.S.d.P. Kommunal. Die Plattform
Autor: khh

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