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Fr, 07:22 Uhr
17.05.2013

Veränderungen im BIC

Nach finanziellen Problemen und deren vorläufiger Lösung machen sich bei der BIC Nordthüringen GmbH Veränderungen in der Gesellschafterstruktur notwendig. Da die Stadt Sondershausen Mitgesellschafter ist, müssen die Veränderungen vom Stadtrat abgesegnet werden.


Die IHK Erfurt wollte schon seit längerem als Mitgesellschafter aussteigen und durch den Kauf der Immobilien der BIC Nordthüringen durch die beiden Mitgesellschafter Kreissparkasse Nordhausen und Kyffhäuserkreissparkasse Artern - Sondershausen können diese beiden Gremien auch nicht mehr Mitgesellschafter sein.

Die BIC Nordthüringen GmbH ist eine wichtige Einrichtung im Norden Thüringens, so Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) die bisher zur Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze in der Region geführt hatte und auch weiter schaffen soll. Die Städte Nordhausen und Sondershausen und die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis wollen als Gesellschafter zu je 25 Prozent zur Erhaltung beitragen. Die nachfolgenden Beschlüsse müssen auch bei den anderen drei Gesellschaftern gefasst werden.

Erwerb von Geschäftsanteilen der BIC Nordthüringen GmbH

Entwurf: Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, Geschäftsanteile der BIC Nordthüringen GmbH in Höhe von 52.000 Euro zum Preis von 1,00 Euro zu erwerben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusses abzugeben.

Der gestrige Hauptausschuss empfahl dem Stadtrat, bei einer Enthaltung, den Beschluss so umzusetzen.

Aus der Begründung:

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO trifft der Stadtrat die Entscheidung zur Erweiterung von Unternehmen der Gemeinde. Bereits während der Erarbeitung der Sanierungskonzeption erklärte die IHK, sich aus allen wirtschaftlichen Beteiligungen thüringenweit zurückziehen zu müssen. Auch die Sparkassen erklärten, als künftiger Vermieter nicht mehr in den Gremien des Hauptmieters mitwirken zu können. Die genannten Gesellschafter verfügen über Geschäftsanteile von insgesamt 208.000 Euro wie folgt:
- Kreissparkasse Nordhausen 101.400 Euro
- Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen 101.400 Euro
- Industrie- und Handelskammer Erfurt 5.200 Euro
Der Kündigung der vorgenannten Gesellschafter muss nun die Umgliederung der Geschäftsanteile folgen. Zusammen mit den drei weiteren kommunalen Gesellschaftern (dem Kyffhäuserkreis, dem Landkreis Nordhausen und der Stadt Nordhausen) wurde vereinbart, dass jeder kommunale Gesellschafter Geschäftsanteile von 52.000 Euro zum Preis von jeweils 1,00 Euro erwirbt.
Die Stadt Sondershausen, wie die anderen 3 kommunalen Gesellschafter, verfügen derzeit über Stammeinlagen von je 78.000 Euro und nach dem Erwerb über 130.000 Euro. Das entspricht einem Anteil von 25 % je Gesellschafter am Stammkapital von gegenwärtig 520.000 Euro. Mit dem Verkauf ihrer Anteile scheiden die Kreissparkasse Nordhausen, die Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen und die IHK Erfurt als Gesellschafter aus der BIC Nordthüringen GmbH aus. Ihre Gesellschafterrolle sowie Ihr Stimmrecht enden erst mit Abschluss der entsprechenden Notarverträge. Der Vollzug der Beschlüsse soll kurzfristig erfolgen. Der Beschluss ist ein Vorgriff auf die generell erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages, die in Kürze in den Stadtrat eingebracht werden wird.


Herabsetzung des Stammkapitals der BIC Nordthüringen GmbH

Entwurf: Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, auf der Basis des vorläufigen Jahresabschlusses des Jahres 2012, das Stammkapital der BIC Nordthüringen GmbH von 520.000 Euro auf 160.000 Euro herabzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusses abzugeben.

Der gestrige Hauptausschuss empfahl dem Stadtrat, bei einer Enthaltung, den Beschluss so umzusetzen.

Aus der Begründung:

Gemäß § 26 Abs. 2 Ziffer 1 ThürKO beschließt der Stadtrat über Angelegenheiten zu deren Erledigung die Gemeinde staatlicher Zustimmung bedarf. Die wesentliche Änderung von Gesellschaftsverträgen zählt dazu. Nach dem Ausscheiden von Gesellschaftern (Sparkassen, IHK) soll in einem 2. Schritt im vereinfachten Verfahren das Stammkapital auf eine Höhe gesenkt werden, die dem Eigenkapital der Gesellschaft entspricht. Das bisherige Stammkapital von 520.000 Euro steht in einem Missverhältnis zu den aktuellen Werfen des Unternehmens. Durch die Umsetzung der Sanierungskonzeption wurde praktisch alles Anlagevermögen an die Sparkassen veräußert. Der Erlös diente der Schuldentilgung, darüber hinausgehende Mittel bilden die Grundlage der aktuellen Liquidität des Unternehmens. Die vorgenannte Beschlussfassung wurde durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen vorgeschlagen und wird auch von einem solchen Unternehmen begleitet. Der Beschluss ist ein Vorgriff auf die generell erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages, die in Kürze in den Stadtrat eingebracht werden wird.


Skepsis kam bei Stadträtin Sigrid Rößner (Die Linke) auf. Das sogenannte Käß-Papier der Kreisverwaltung sieht eigentlich den Ausstieg des Kyffhäuserkreises aus dem BIC vor. Kreyer dazu, wenn das passiert muss vollkommend neu verhandelt werden.

Die Sorgen von Stadtrat Tobias Schneegans (Volkssolidarität) konnte Kreyer dahingehend ausräumen, dass die "Nachschusspflicht" bei finanziellen Problemen sich nicht vergrößern wird. Die Geschäftsanteile der ausscheidenden Mitgesellschafter hatten so eine "Nachschusspflicht" nicht beinhaltet.
Autor: khh

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