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Sa, 08:20 Uhr
15.06.2013

Neues aus dem Jugendhilfeausschuss (2)

Neues aus dem Jugendhilfeausschuss (2)
Am letzten Donnerstag tagte in Oldisleben der Jugendhilfeausschuss des Kreistags des Kyffhäuserkreises. Hier weitere Informationen dazu.

Jugendschöffenarbeit

Die Amtszeit der momentan amtierenden Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2013. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffensind die §§ 36-38 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Der Jugendhilfeausschuss musste ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelteAnzahl von Personen vorschlagen, die als Jugendhauptschöffen benötigt werden. Die Präsidentin des Landgerichts Mühlhausen hat mit ihrem Schreiben vom 21.01.213 dieVerwaltung beauftragt, für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen (entspricht dem Kyffhäuserkreis) mindestens 28 Personen zu benennen (davon 14 Männer und 14 Frauen).
Davon sind 4 Jugendhauptschöffen (2 Männer und 2 Frauen) für die Jugend- und Jugendschutzkammern bei dem Landgericht Mühlhausen, und 10 Jugendhauptschöffen beim Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Nordhausen (5 Männer und 5 Frauen) zu benennen.

Die Vorschlagsliste von 52 Jugendschöffen wurde durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt. In der Unterausschusssitzung -Haushalt und Planung- am 21.05.2013 wurden die vorliegende Liste und die Empfehlungen der Verwaltung besprochen. Die jetzt bestätigte Liste wird jetzt zur Beschlussfassung an das Gericht gegeben.

Förderung Kindertageseinrichtungen

Anfang 2013 ist das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz
wird dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407) ein Kapitel 2 mit der Überschrift
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 bis 2014 angefügt.
Damit werden bundesgesetzlich die Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionsvorhaben mit Mitteln des Bundessondervermögens vorgegeben. Für das Verwaltungsverfahren
gelten die Landesvorschriften, insb. die LHO sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 wurde dem Kyffhäuserkreis bereits eine Summe von 1.873.851,15 € zur Verfügung gestellt, die auch im
vollen Umfang ausgeschöpft wurde. Damit sollten für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren deutschlandweit die Voraussetzungen
geschaffen werden, um einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Vor allem in den alten Bundesländern herrscht hier noch
großer Nachholebedarf. Im Kyffhäuserkreis haben wir nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bereits eine Betreuungsquote von 36 Prozent erreicht.
Die Fördermodalitäten sind in der Verwaltungsvorschrift zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2013 bis 2014 für den Freistaat Thüringen geregelt. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die Verwendungsnachweisprüfung
erfolgt über das TMBWK.

Das TMBWK entscheidet über die Vergabe der Mittel an die Antragsteller (Gemeinden) direkt. Die für das Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 259.756,15 € wurden
schon vergeben. Für das Jahr 2014 stehen weitere 212.527,78 € zur Verfügung.
Die Zuwendungsanträge für Maßnahmen des Förderjahres 2014 waren bis zum 07.06.2013 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Stellungnahme und Bestätigung der
Förderpriorität durch den Jugendhilfeausschuss einzureichen.
Nach den Hinweisen zur Durchführung der Verwaltungsvorschrift sind Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die dem Ausbau und der Sicherung von Plätzen für Kinder unter
drei Jahren in Tageseinrichtungen dienen, förderfähig.
Autor: khh

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