eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 07:22 Uhr
25.06.2013

Aus dem Kreisauschuss (2)

Von der letzten Sitzung am vorigen Mittwoch gilt es noch zwei Beschlüsse nachzutragen. Unter anderem ging es noch am den Winterdienst im letzten Jahr.


Der Kreisausschuss beschloss einstimmig die überplanmäßige Ausgabe für den Winterdienst im ersten Halbjahr 2013 in Höhe bon 114.909,34 Euro.

Aus der Begründung

Die Maßnahmen des Winterdienstes an den Kreisstraßen mussten auf Grund der lang anhaltenden schlechten Witterung länger als ursprünglich geplant durchgeführt werden. Ebenso wurde bei der Aufstellung des Haushaltes 2013 von günstigeren Bedingungen,
basierend auf dem Witterungsverhältnis des Vorjahres, ausgegangen.

Als weiterer Kosten treibender Faktor sind die zusätzlichen 15 km Kreisstrasse zu erwähnen. Diese wurden durch Umstufung zum 01.01.2013 an den Kreis als neuen Baulastträger übergeben.
Aus den vorgenannten Gründen sind die eingeplanten 100.000 € im Haushaltsjahr 2013 für den Winterdienst nicht auskömmlich. Es ergibt sich somit aus den derzeit vorliegenden Endabrechnungen des ersten Halbjahres 2013 eine überplanmäßige Ausgabe von
114.909,34 €, die aus den als Deckungsquelle genannten Haushaltsstellen finanziert wird.
Die Ausgaben für den Winterdienst des zweiten Halbjahres 2013 sind in dieser Summe noch nicht enthalten.


Zu dem Punkt gab es auch keine wesentlichen Sachdiskussionen.




Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Mitgliedschaft des Landkreises in der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ab 01.08.2013 zu beschließen.

Aus der Begründung

Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die Kosten im Jahr 2013, in Höhe von 871,77 €, werden als überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle-Stelle 01.0220.6610 (Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände) verbucht. Die Deckung dafür erfolgt durch eine entsprechende Minderausgabe in der HH-Stelle 01.0690.5350 (Miete, Leasing v. Fahrzeugen).
Der Mitgliedsbeitrag für 2014 in Höhe von 2.092,25 € wird in den Haushalt 2014 eingeplant.


Sachverhalt:
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements.
Die KGSt befasst sich unter anderem mit den Themenfeldern: Finanzmanagement, Informationsmanagement, Organisationsmanagement, Personalmanagement, Bürgerservice, Ordnungswesen, Jugend- und Soziales, Kultur- und Bildung, sowie in den Bereichen Bau
und Wirtschaft.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedern und für ihre Mitglieder befasst sich die KGSt mit Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung. Die KGSt entwickelt gutachtlichen Empfehlungen gemeinsam mit der kommunalen Praxis. Sie berücksichtigt dabei auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Es macht die Stärke ihrer Arbeit aus, dass über dreihundert Gutachter die KGSt-Produkte erstellen. Auch der Sachverstand der kommunalen Spitzenverbände, besonders innovativer Kommunalverwaltungen der Nachbarländer, der Hochschulen und der Privatwirtschaft wird eingebunden.

Eine Mitgliedschaft in der KGSt, und somit der Zugriff auf sämtliche Gutachten, Datenbanken und Vergleiche, ist für das Landratsamt Kyffhäuserkreis unverzichtbar. Bereits jetzt schon werden die Berechnungen der KGSt bei Abrechnungen mit Dritten, bei Projekten und Serviceleistungen und auch bei der Vertragsgestaltung auf Basis der von der KGSt ermittelten Werte erstellt und berechnet. Sämtliche Abrechnungen zur Auskömmlichkeit der dem Landkreis zur Verfügung gestellten Mittel können damit näher beleuchtet und umfassender begründet werden. Gleichfalls ist durch die Einbeziehung der KGSt-Daten eine umfassend fundierte Aufarbeitung von Sachverhalten für alle politischen Gremien im Kreis durchführbar.

Begründungen und Vergleiche werden in der KGSt zudem von unabhängigen Gutachtern erstellt, was eine transparente und neutrale Beleuchtung der unterschiedlichsten Themenfelder garantiert und dem Kyffhäuserkreis eine optimale Ausgangsbasis zur Optimierung des
Verwaltungsmanagements und des Konsolidierungsprozesses bietet.
In Thüringen sind alle Landkreise, außer Kyffhäuserkreis und ein weiterer Landkreis, Mitglied des KGSt.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)