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Mi, 14:49 Uhr
04.09.2013

Opfer einer "Bürgerwehr"

In Nordthüringen sind am Dienstagabend zwei unbescholtene Radfahrer in die Fänge einer „Bürgerwehr“ geraten und verletzt worden. Wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...


Weil in den zurückliegenden Tagen mehrfach in das Sportlerheim in Nägelstedt im Unstrut-Hainich-Kreis eingebrochen wurde, hatten sich Mitglieder des Schützenvereins zu einer selbsternannten Bürgerwehr zusammengeschlossen und auf die Lauer gelegt.

Als gegen 21 Uhr zwei Radwanderer am Sportlerheim vorbei kamen, stürmten 10-15 Personen aus dem Lokal und stoppten die 25 und 26-Jährigen. Sie verlangten die Ausweise und wollten den Inhalt der Rucksäcke sehen. Das verweigerten die Radfahrer unter dem Hinweis, man möge doch die Polizei rufen, der man gern Ausweise und Rucksäcke zeigen würde.

Plötzlich kam ein weiteres Bürgerwehrmitglied aus dem Haus gestürmt. Ihm waren offenbar die Sicherungen durchgebrannt. Er schlug sofort auf die Radfahrer ein und warf seinen flüchtenden Opfern die Fahrräder hinterher. Gegen den 59-Jährigen wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.
Autor: red

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Kommentare
Mister X
04.09.2013, 16:51 Uhr
So ist es
amerika läßt grüßen, wo bleiben die waffen für die so genannte bürgerwehr?
H.M
04.09.2013, 17:56 Uhr
Bürgerwehr
....wenns geht hat der 59 jährige noch einen Waffenschein....
othello
04.09.2013, 19:19 Uhr
Nötigung
Hier liegt nicht nur eine Körperverletzung vor, sondern auch der Straftatverdacht der Nötigung durch diese ganze „Bürgerwehrtruppe“ vor. Denen gehören die Waffenberechtigungen abgenommen da sie dafür offensichtlich ungeeignet sind.
ronnyliefert
04.09.2013, 22:26 Uhr
Kann ich verstehen!
Da rotten sich mal Bürger zusammen, die sich nicht anders zu helfen wissen. Das ist ihr Recht und gut. sicher ist es nicht gut gelaufen, aber die Grundidee finde ich gut! weiter so, liebe engagierte...
Wolfi65
05.09.2013, 07:45 Uhr
Irgendwie richtig,
aber leicht über das Ziel hinausgeschossen. Gleich auf die "Verdächtigen" losgehen geht nicht. Ausweise kontrollieren, gehört wahrscheinlich zu den hoheitlichen Aufgaben der Ordnungshüter in Blau oder den dazu berechtigten Personen. Aber die Richtung war schon richtig. Wenn der Staat versagt, muss der Bürger sich selbst schützen. Das ist in anderen Ländern ein Grundrecht. Hier in Deutschland heisst es Selbstjustiz. Aber wen interessiert das schon, wenn man sich, seine Familie und sein Eigentum schützen will?
Der Gegenüber soll wissen, dass bei einen Übergriff auf das Eigentum und die Gesundheit anderer, nicht unbedingt eine Reaktion aus dem Streichelzoo zu erwarten ist.
Und jetzt kommen wieder die Gegenstimmen.
Ich halte das aus!
Ehrlich..
othello
05.09.2013, 12:31 Uhr
Unwissen
Wenn man sich schützen will, kann man durchaus sein Gebäude sichern, in dem man sich auf die Lauer legt. Man muss dann aber wissen, was man darf, und was nicht. Wenn die Verdächtigten aktiv geworden wären, dann hätte man auch eingreifen können, denn bei Tätern auf frischer Tat hat man das Recht dazu. Bevor ich also eine solche „Bürgerwehr“ einrichte, muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Ausweiskontrollen und gar Gepäckkontrollen gehören nicht dazu, als vernünftiger Mensch müsste man das eigentlich wissen.
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