Fr, 13:17 Uhr
06.09.2013
Neues aus Berlin (104)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Weg mit den Hartz-IV-Sanktionen
Kersten Steinke, Spitzenkandidatin für DIE LINKE aus Bad Frankenhausen, fordert, die Hartz-IV-Sanktionen sofort zu streichen. Sie unterstützt damit 50 Petitionen mit rund 6.500 Unterschriften, in denen die Strafaktionen der JobCenter als eine Verletzung der Menschenwürde angesehen werden.
Jeden Monat werden zigtausenden Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt. Im Jahr 2012 geschah dies über eine Million Mal. Gerne und häufig wird vor allem von CDU-Politikern das Bild vom faulen und arbeitsunwilligen Arbeitslosen bemüht, gegen den die Strafen noch nicht hoch genug seien. Dabei geht es in den wenigsten Fällen um die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Mehr als die Hälfte der Klagen gegen die Sanktionen waren im Jahr 2011 erfolgreich.
Die Hartz-IV-Sanktionen drangsalieren die Erwerbslosen, da diese auch den schlechtesten Job nicht ablehnen dürfen. Damit wird prekäre Beschäftigung mit Hungerlöhnen und Ausbeutung der Arbeitnehmer nur noch mehr unterstützt, so Steinke. Außerdem wird durch die Strafaktionen regelmäßig das Existenzminimum unterschritten. Jeder Mensch hat jedoch ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 ausdrücklich bestätigt.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhKersten Steinke, Spitzenkandidatin für DIE LINKE aus Bad Frankenhausen, fordert, die Hartz-IV-Sanktionen sofort zu streichen. Sie unterstützt damit 50 Petitionen mit rund 6.500 Unterschriften, in denen die Strafaktionen der JobCenter als eine Verletzung der Menschenwürde angesehen werden.
Jeden Monat werden zigtausenden Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt. Im Jahr 2012 geschah dies über eine Million Mal. Gerne und häufig wird vor allem von CDU-Politikern das Bild vom faulen und arbeitsunwilligen Arbeitslosen bemüht, gegen den die Strafen noch nicht hoch genug seien. Dabei geht es in den wenigsten Fällen um die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Mehr als die Hälfte der Klagen gegen die Sanktionen waren im Jahr 2011 erfolgreich.
Die Hartz-IV-Sanktionen drangsalieren die Erwerbslosen, da diese auch den schlechtesten Job nicht ablehnen dürfen. Damit wird prekäre Beschäftigung mit Hungerlöhnen und Ausbeutung der Arbeitnehmer nur noch mehr unterstützt, so Steinke. Außerdem wird durch die Strafaktionen regelmäßig das Existenzminimum unterschritten. Jeder Mensch hat jedoch ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 ausdrücklich bestätigt.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
