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Di, 07:02 Uhr
17.09.2013

Behörde verstößt gegen Gesetze

700 Millionen Euro an Förderung hat der Staat Riester-Sparern 2012 wieder abgenommen – und verstößt dabei teils gegen geltendes Recht. Das zeigen interne Behörden-Unterlagen, die der Stiftung Warentest vorliegen...

Cover (Foto: Stiftung Warentest) Cover (Foto: Stiftung Warentest)

Auch gibt es zahlreiche Beschwerden über lange Reaktionszeiten und Intransparenz, berichtet Finanztest in der Oktober-Ausgabe.

Verantwortlich für die Vergabe und Rückbuchung von Riester-Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Sie kann Zulagen zurückbuchen, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat. Allerdings mit einer Frist von maximal vier Jahren. An diese Frist hält sich die ZfA nicht, wie ein interner Vermerk des Bundesfinanzministeriums (BMF) zeigt. Alleine für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert, heißt es in dem Vermerk.

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In dem automatisierten Verfahren der ZfA gibt es zudem immer wieder Fehler. Die Rückbuchung erfolgt dennoch ohne Vorwarnung und ohne Begründung. Eine Beschwerde ist daher kompliziert. Und extrem langwierig: „Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr“, so das BMF. In dieser Zeit bleibt der Sparer nicht nur im Ungewissen, sondern verliert auch einen Teil seiner Rendite.

Die Stiftung Warentest testet regelmäßig Riester-Produkte. Der aktuelle Test von Riester-Fondssparplänen ist ebenfalls in der Oktober-Ausgabe von Finanztest erschienen (ab 18.09.2013 am Kiosk). Alle Riester-Tests von Finanztest sind unter www.test.de/riester abrufbar.
Autor: red

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