Fr, 00:36 Uhr
20.09.2013
Herbst - Straßenreinigung
Der Herbst hat Einzug gehalten. Fallende Blätter zeigen das deutlich. Dies ist Anlass für den Fachbereich Bau und Ordnung der Stadtverwaltung Sondershausen alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte anzuhalten, der Pflicht zur Reinigung der Straßen verstärkt nachzukommen.
Nach der Straßenreinigungssatzung ist eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat regelmäßig vorzunehmen. Nur so können Unfälle vermieden werden
.
Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Das Ordnungsamt weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.
Autor: khhNach der Straßenreinigungssatzung ist eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat regelmäßig vorzunehmen. Nur so können Unfälle vermieden werden
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Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Das Ordnungsamt weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.
