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Do, 00:31 Uhr
03.10.2013

Sonderbares aus Sondershausen (14)

"Das Verfallsdatum" heißt es dieses Mal in unserer Reihe Sonderbares aus Sondershausen, nach dem "Sonderbares" eine Pause eingelegt hatte.

Noch immer erhält man im Handel Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum für den Kunden nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Denken Sie nur mal an Brennholz, Brot oder Schuhe. Dagegen ist Speisesalz regelmäßig gekennzeichnet, was irgendwie prähistorisch anmutet, da selbiges ja bereits seit Jahrmillionen und völlig ohne Konservierungsstoffe unter meterdickem Dreck lagert, bevor es abgepackt in die Regale der Supermärkte gelangt.

Bei Großverpackungen ist das Verfallsdatum häufig nur auf der Umverpackung aufgebracht. Ist diese erst einmal aufgerissen, kann man am Produkt kaum noch nachvollziehen, ob es weiterhin bedenkenlos konsumiert werden kann. Nahezu jedem ist das mit einer Packung Toilettenpapier schon mal passiert. Die nicht sofort benötigten Rollen werden vorübergehend im Unterschrank des Waschtisches deponiert und dort vergessen. Später weiß niemand mehr, ob die Rollen bereits überlagert sind und welche gesundheitlichen Risiken mit einer unkontrollierten Benutzung verbunden sein könnten. Im günstigsten Fall wandern solche Produkte dann in den Müll während im ungünstigsten Fall schwere Schäden für Leib und Leben zu erwarten sind.

Noch schwieriger, wenn nicht gar unmöglich einzuschätzen sind die Risiken bei leitungsgebundenen Produkten wie etwa Wasser, Erdgas oder Strom. Der Kunde findet hier keinen Hinweis darauf, wie lange ein Wassermolekül bereits in einer Rohrkrümmung festsaß, bis es endlich erlöst aus dem Wasserhahn tropft oder wie viele Sommer eine Methanblase schon im Erdgasspeicher zwischengelagert wurde, bevor sie endgültig die Zündflamme des Brenners erreicht.

So wurde einem Sondershäuser offensichtlich kürzlich Strom geliefert, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum vermutlich bereits weit überschritten war. Die anbietereigene, aus dem letzten Jahrhundert stammende Zählstelle konnte das anscheinend bereits angegammelte Produkt noch schadlos passieren, was etwa mit dem Verkauf eines überlagerten Jogurt über eine altmodische Registrierkasse zu vergleichen ist.

Als die verdorbenen Elektronen jedoch den betätigten Lichtschalter durchströmten und die neuwertige Langlebensdauer-Energiesparlampe erreichten, wurde der Mangel durch kurzes, aber heftiges und geräuschvolles Aufblitzen eindrucksvoll sichtbar. Wer haftet nun für die dadurch entstandenen Folgeschäden? Den erlittenen Schreck? Den hastig hinuntergekippten, wahrscheinlich überlagerten Magenberuhigungsschnaps und den dadurch verursachten verdorbenen Magen? Die Scherben der zersprungenen Energiesparlampe? Die einhergehende Verseuchung der Wohnung mit Quecksilberdampf und den kausal damit im Zusammenhang stehenden Abriss der Altstadt, die resultierende Stadtflucht und den dramatischen Bevölkerungsrückgang? Und wer bezahlt im Jahre 3013 die historischen Ausgrabungsarbeiten an den Koordinaten 51° 22? N, 10° 52? O?

Eric Sommer
Autor: khh

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