Sa, 08:38 Uhr
12.10.2013
Meldung der Bahn AG
Die Züge der Linien RE 10 (Magdeburg - Erfurt) und RB 50 (Sangerhausen - Erfurt) werden zwischen Etzleben und Artern durch Busse ersetzt. Hier weitere Einzelheiten
Beachten Sie, dass einige Züge 22 - 41 Min. früher in Erfurt Hbf abfahren, um in Etzleben den Anschluss an die früher abfahrenden Busse sicherzustellen. In Artern besteht vom Schienenersatzverkehr Anschluss an die planmäßigen Züge in Richtung Sangerhausen.
Einige Züge verkehren planmäßig ab Erfurt Hbf, im Anschluss an den Schienenersatzverkehr jedoch verspätet von Artern bis Sangerhausen. Ihre Ankunft in Sangerhausen verspätet sich um 44 Min.
In der Gegenrichtung verkehren die Züge im Anschluss an den Schienenersatzverkehr verspätet ab Etzleben. Ihre Ankunft in Erfurt Hbf verspätet sich um bis zu 35 Min.
Gültig von Samstag, 12. Oktober, 4:15 Uhr bis Montag, 14. Oktober, 0:45 Uhr
Hinweise:
Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie gegebenenfalls eine frühere Verbindung, um Ihr Ziel pünktlich zu erreichen.
Die Mitnahme von Fahrrädern und Kinderwagen sowie die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen sind im Schienenersatzverkehr nur eingeschränkt möglich
Autor: khhBeachten Sie, dass einige Züge 22 - 41 Min. früher in Erfurt Hbf abfahren, um in Etzleben den Anschluss an die früher abfahrenden Busse sicherzustellen. In Artern besteht vom Schienenersatzverkehr Anschluss an die planmäßigen Züge in Richtung Sangerhausen.
Einige Züge verkehren planmäßig ab Erfurt Hbf, im Anschluss an den Schienenersatzverkehr jedoch verspätet von Artern bis Sangerhausen. Ihre Ankunft in Sangerhausen verspätet sich um 44 Min.
In der Gegenrichtung verkehren die Züge im Anschluss an den Schienenersatzverkehr verspätet ab Etzleben. Ihre Ankunft in Erfurt Hbf verspätet sich um bis zu 35 Min.
Gültig von Samstag, 12. Oktober, 4:15 Uhr bis Montag, 14. Oktober, 0:45 Uhr
Hinweise:
Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie gegebenenfalls eine frühere Verbindung, um Ihr Ziel pünktlich zu erreichen.
Die Mitnahme von Fahrrädern und Kinderwagen sowie die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen sind im Schienenersatzverkehr nur eingeschränkt möglich