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Mi, 19:32 Uhr
23.10.2013

Landkreis wird nachzahlen

Am heutigen Nachmittag ging es in der Sitzung des Kreisausschusses der Kreistages Kyffhäuserkreis am Altkosten die vor weit über 10 Jahren entstanden...

Verwendungsnachweisprüfung des Erweiterungsbaues am Krankenhaus Sondershausen, so hieß das Thema. Es ging um eine Baumaßnahme, die in den Jahren 1992 bis 1998 durchgeführt worden war.

Große Diskussionen gab es nicht. Henry Hunger (CDU) sagte, lieber die etwas über eine Million Euro nachbezahlen (großer Batzen sind schon Zinsen), als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, bei dem nicht sicher ist, dass man vielleicht im Bereich zwischen der einen Million und den ursprünglich über 16 Millionen Euro landet. Wichtig sei es, so Hunger, es wurde nur das gebaut, das auch heute noch benutzt wird.

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Landrätin Antje Hochwind bescheinigte der Verwaltung gute Arbeit bei der Klärung der Angelegenheit. Sie war gleich nach ihrem Amtsantritt mit der riesigen Nachzahlung konfrontiert worden. Hier wurden kein Fördermittel zur persönlichen Bereicherung verwendet, stellt sie klar.

1. Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Landrätin des Kyffhäuserkreises zu beauftragen, den Rückforderungsbetrag in Höhe von 1.037.701,50 Euro aus dem vorliegenden Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 zur Verwendungsnachweisprüfung des Erweiterungsbaus des Krankenhauses anzuerkennen und nach Bescheidvorlage den Rechtsmittelverzicht zu erklären.

2. Die daraus resultierende Rückerstattung von Fördermitteln in Höhe von 488.958,64 € und die festgesetzten Zinsen in Höhe von 548.742,87 € sind im Nachtragshaushalt 2013 darzustellen und mit Bestandskraft des Bescheides vorzunehmen.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

In den Nachtragshaushaltsplan 2013 wurden die zur Finanzierung notwendigen Mittel in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entsprechend des Bescheidentwurfes eingestellt. Die aus dem Verwaltungshaushalt zu erbringenden Zinsen wurden durch andere Ausgaben-
reduzierungen ausgeglichen. Die Rückzahlung der Fördermittel, die aus dem Vermögenshaushalt zu erfolgen hat, wird durch eine Entnahme in Höhe von 454.002,56 Euro aus der allgemeinen Rücklage finanziert. Diese beträgt dann per 31.12.2013 0,00 Euro. Der Restbetrag von 34.956,08 Euro wird über die Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes 2013
finanziert.

Aus der Begründung der Landrätin:

Im Dezember 1999 wurde der Verwendungsnachweis zur Prüfung vorgelegt.

Im Rahmen der sehr langwierigen und umfassenden Überprüfung des Verwendungsnachweises aus baufachlicher, medizintechnischer und verwaltungsrechtlicher Sicht, wurden eine Reihe von Differenzen gegenüber den Vorgaben im Bewilligungsbescheid und entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgestellt. Daraus resultierend wurden Erstattungsbeträge in Höhe von ursprünglich 32.568.381,66 DM (16.651.949,12 €) gefordert, die im Rahmen der Anhörung im Verwaltungsverfahren auf jetzt 1.037.701,51 € reduziert werden konnten.

Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, den Rückforderungsbetrag aus dem Bescheidentwurf des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 20.06.2013 anzuerkennen und den Rechtsmittelverzicht nach Vorlage des Bescheides zu erklären.
Autor: khh

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