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Mi, 13:55 Uhr
06.11.2013

Standpunkt zur Einwohnerentwicklung

Das Thüringer Landesamt für Statistik hat für den Kyffhäuserkreis am 30.06.2013 eine Einwohnerzahl von 78.182, am 30.06.2012 eine Einwohnerzahl von 80.074 ausgewiesen. Das ist ein Rückgang von 1.892 Einwohnern. In den letzten Jahren war der Rückgang in etwa jeweils 1.000 Einwohner im Jahr. Diese Zahlen möchte das Landratsamt nicht unkommentiert lassen. Hier die Stellungnahme...

Dazu einige Bemerkungen:
Im Jahr 2012 war die Grundlage für die Bevölkerungszahl die Fortschreibung des zentralen Einwohnerregisters der neuen Bundesländer mit Stichtag vom 03.10.1990.

Standpunkt Einwohnerentwicklung (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Standpunkt Einwohnerentwicklung (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Dem gegenüber war die Grundlage der Bevölkerungszahl am 30.06.2013 der Zensus, der im Jahr 2011 in der Bundesrepublik durchgeführt wurde.
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Zum Zensus:
Der Zensus 2011 war eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Ziel des Zensus 2011 war unter anderem die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen.
Im Jahr 1987 wurde in der ehemaligen Bundesrepublik die letzte sogenannte „Volkszählung“ durchgeführt. Diesmal wurde die Methodik des sogenannten „registergestützten Zensus“ gewählt. Hierbei wurden die Daten der Melderegister als Ausgangslage genommen und darüber hinaus eine entsprechende Korrektur durch sogenannte primärstatistische Erhebungen durchgeführt. Bei diesen Erhebungen wurden knapp 10% aller Personen im Rahmen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis befragt. Dafür wurden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011 waren das Zensusgesetz 2011 und das entsprechende Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes.

Der Kyffhäuserkreis war im Jahr 2011 beauftragt, die entsprechenden Befragungen durchzuführen. Im Ergebnis des Zensus 2011 ergab sich für den Kyffhäuserkreis eine geringere Einwohnerzahl in Höhe von ca. 950 Einwohner.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Melderegister bisher nur nachgewiesen haben, wer wo gemeldet ist. Beim Zensus ging es hingegen darum, zu überprüfen, wer wo lebt. Es ging also beim Zensus ausschließlich um die Ermittlung des Einwohnerstandes zum Stichtag.

Ursachen für die Abweichung sind folgende:

fehlende Abmeldung von Einwohnern beim Umzug ins Ausland
keine Anmeldung am Studienort
keine Anmeldung beim Umzug ins Pflegeheim
fehlende Anmeldung am neuen Arbeitsort in der Probezeit

Zu den Auswirkungen des Zensus ist anzumerken, dass für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich die vom Thüringer Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31.12. des vorvergangenen Jahres maßgeblich ist.
Die auf Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2012 werden dann den Berechnungen der Finanzausgleichsleistungen für 2014 zugrunde gelegt.
Autor: khh

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