Mi, 12:39 Uhr
15.01.2014
Reichere zahlen an Ärmere
Im vergangenen Jahr sind rund 26 Millionen Euro Bedarfszuweisungen an 39 Thüringer Kommunen und zwei Landkreise ausgezahlt worden. Darunter auch nach Nordthüringen - wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...
Finanzminister Voß sagte dazu: Die Bedarfszuweisungen sind ein wirksames Instrument, Kommunen mit gravierenden Haushaltsproblemen zu helfen und damit auf dem Weg ihrer Konsolidierung zu unterstützen." Im vergangenen Jahr haben sich erstmals auch die Thüringer Kommunen mit 5,5 Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt.
Die neu eingeführte Finanzausgleichsumlage bedeutet: Finanziell stärkere Gemeinden helfen Schwächeren. "Dieser Solidaritätsgedanke innerhalb der kommunalen Familie im Freistaat wurde damit erstmalig erfolgreich praktiziert, so Finanzminister Wolfgang Voß.
Hauptprofiteure des so genannten Landesausgleichsstocks, aus dem die Hilfen für besonders bedürftige Kommunen gezahlt werden, waren im vergangenen Jahr die Kommunen Gera, Eisenach, Blankenhain und Kindelbrück mit Beträgen über 2 Millionen Euro. Dahinter folgen Masserberg sowie die Landkreise Nordhausen und der Unstrut-Hainich-Kreis. Nach Angaben des Finanzministers sei die Zahl an Bewilligungen mit rund 32 Millionen Euro insgesamt noch rund 6 Millionen Euro höher als die Zahl der Auszahlungen. Das liege daran, dass in Einzelfällen auf fällige Rückzahlungen verzichtet wurde.
Bedarfszuweisungen sind kein Blankoscheck zum Geld ausgeben, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe mit klaren Auflagen verbunden, so Voß und weiter: Bedarfszuweisungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn ein von der Rechtsaufsicht genehmigtes und von den Gemeinden und Landkreise beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vorliegt. Kommunen müssen ihr ernsthaftes Bemühen um eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung nachweisen können. Das ist der Grundgedanke: Haushaltssanierungsprobleme von Kommunen mit Landeshilfe dauerhaft zu lösen.
Dieses System der Hilfe zur Selbsthilfe über Bedarfszuweisungen soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Im Rahmen des kommunalen Hilfspakets, dass von Seiten der Regierungsfraktionen voraussichtlich im kommenden Januar-Plenum eingebracht werden soll, sind ergänzende Mittel zum Landesausgleichsstock in Höhe von 36 Millionen Euro im Jahr 2014 sowie 30 Millionen Euro im Jahr 2015 geplant. Damit sollen dauerhafte Lösungen für einige Kommunen mit besonders gravierenden Haushaltsnotlagen ermöglicht werden.
Autor: redFinanzminister Voß sagte dazu: Die Bedarfszuweisungen sind ein wirksames Instrument, Kommunen mit gravierenden Haushaltsproblemen zu helfen und damit auf dem Weg ihrer Konsolidierung zu unterstützen." Im vergangenen Jahr haben sich erstmals auch die Thüringer Kommunen mit 5,5 Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt.
Die neu eingeführte Finanzausgleichsumlage bedeutet: Finanziell stärkere Gemeinden helfen Schwächeren. "Dieser Solidaritätsgedanke innerhalb der kommunalen Familie im Freistaat wurde damit erstmalig erfolgreich praktiziert, so Finanzminister Wolfgang Voß.
Hauptprofiteure des so genannten Landesausgleichsstocks, aus dem die Hilfen für besonders bedürftige Kommunen gezahlt werden, waren im vergangenen Jahr die Kommunen Gera, Eisenach, Blankenhain und Kindelbrück mit Beträgen über 2 Millionen Euro. Dahinter folgen Masserberg sowie die Landkreise Nordhausen und der Unstrut-Hainich-Kreis. Nach Angaben des Finanzministers sei die Zahl an Bewilligungen mit rund 32 Millionen Euro insgesamt noch rund 6 Millionen Euro höher als die Zahl der Auszahlungen. Das liege daran, dass in Einzelfällen auf fällige Rückzahlungen verzichtet wurde.
Bedarfszuweisungen sind kein Blankoscheck zum Geld ausgeben, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe mit klaren Auflagen verbunden, so Voß und weiter: Bedarfszuweisungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn ein von der Rechtsaufsicht genehmigtes und von den Gemeinden und Landkreise beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vorliegt. Kommunen müssen ihr ernsthaftes Bemühen um eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung nachweisen können. Das ist der Grundgedanke: Haushaltssanierungsprobleme von Kommunen mit Landeshilfe dauerhaft zu lösen.
Dieses System der Hilfe zur Selbsthilfe über Bedarfszuweisungen soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Im Rahmen des kommunalen Hilfspakets, dass von Seiten der Regierungsfraktionen voraussichtlich im kommenden Januar-Plenum eingebracht werden soll, sind ergänzende Mittel zum Landesausgleichsstock in Höhe von 36 Millionen Euro im Jahr 2014 sowie 30 Millionen Euro im Jahr 2015 geplant. Damit sollen dauerhafte Lösungen für einige Kommunen mit besonders gravierenden Haushaltsnotlagen ermöglicht werden.