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Di, 12:08 Uhr
18.02.2014

Vor- und Nachteile genau abwägen

Die Betriebsrente gehört neben der Riester-Rente zu den gefragtesten Produkten der privaten Altersvorsorge. Die Vor- und Nachteile dieses Vorsorgemodells genau zu kennen ist wichtig, um eine objektive Entscheidung treffen zu können...


Eine staatliche Förderung in Form von Zulagen vom Staat, wie bei den Riester-Verträgen, gibt es bei der Betriebsrente nicht. Allerdings muss der Sparer auch keine Steuern und Sozialabgaben für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen.

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Außerdem können Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge nicht verfallen, auch bei längerer Arbeitslosigkeit darf das angesparte Guthaben nicht angetastet werden. Das erscheint für viele als ein großes Plus.

Neben Vorteilen, gibt es aber auch einiges zu bedenken. Da durch Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttoeinkommens in die betriebliche Altervorsorge fließt, wird weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Eine geringere gesetzliche Rente ist die Folge. Ebenso negativ kann sich das auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld auswirken. Ob die betriebliche Altersvorsorge dieses Defizit später ausgleicht, sollte ausgelotet werden. Keinen Einfluss hat man zudem auf die Art der betrieblichen Altersvorsorge. Das bestimmt einzig und allein der Arbeitgeber.

Wer eine betrieblichen Rente bezieht, muss in der Auszahlphase den kompletten Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auf die gesetzliche Rente entfällt hingegen nur ein ermäßigter Satz. Zudem müssen alle Betriebsrenten im Alter voll versteuert werden.

Berechnungen zeigen, dass eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung häufig nicht profitabler ist als eine private Rentenversicherung, wenn man die höheren Sozialversicherungsbeiträge und die niedrigere gesetzliche Rente in der Auszahlphase mit einrechnet. Ein Vergleich kann sich lohnen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet dazu persönliche Beratung an. Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0.
Autor: red

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Kommentare
Wijsneus
18.02.2014, 15:16 Uhr
Vor- und Nachteile genau abwägen - aber wer kann das schon?
Das eigentliche Übel ist mal wieder ausgeblendet - die völlig unnötige Zerstörung des umlagefinanzierten Rentensystems zu Gunsten der Arbeitgeber und der Finanzindustrie.
Jetzt haben wir ein für den Normalbürger völlig undurchschaubares Sammelsurium von Förderungen (natürlich mit einigen Ausnahmen), steuerlichen Vorteilen, angeblichen Einsparungen und auch Kostenvorteilen für eigentlich nicht so bedürftige Unternehmen.
Dieses jetzt wirksame System verfolgt die Vermeidung von Altersarmut für alle jetzt Erwerbstätigen nicht mehr.
Heute ist man vor Altersarmut nur einigermaßen geschützt, wenn man Beamter ist, oder einer privilegierten Schicht angehört, die eigene Versorgungssysteme hat und die nicht so dramatisch von Arbeitslosigkeit bedroht ist und auch ein etwas höheres Einkommen bezieht.

Aber dieses von den Politikern geschaffene System besteht nun einmal und alle Erwerbstätigen müssen sich darin zurechtfinden und natürlich Geld aufwenden.

Es gibt verschiedene Wege, das unbedingt nötige Wissen und damit die Entscheidungskompetenz über die Ziele und Möglichkeiten des staatlich organisierten Rentensystems, von dem die betriebliche Altersvorsorge nur ein Teil ist, zu erlangen. Leider gehört die Verbraucherzentrale (unter der Voraussetzung das der Artikel so von der Verbraucherzentrale geschrieben oder autorisiert wurde) nicht dazu.

Hier werden einige Zusammenhänge sehr unglücklich und lückenhaft dargestellt, sowie unvollständige Informationen gegeben, die mit Sicherheit zu Fehlschlüssen des Ratsuchenden führen werden.

Nun zu den Arbeitgebern -zu denen, die keine Vorteile aus der notwendigen zusätzlichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter ziehen wollen, sondern die die Mitarbeiter bei der Vorsorge unterstützen.

Ja – es gibt sie und es sind mehr als man annehmen sollte.

Wenn der Arbeitgeber im Sinne seiner Mitarbeiter handelt, sind die Vorteile der betrieblichen Vorsorge, nicht nur die der Altersvorsorge, unübertreffbar und ein Ausgleich der gesetzlichen Rentensenkung ist durchaus möglich. Wenn man weiß, wie es geht!
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