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Di, 11:45 Uhr
25.03.2014

Zoll kontrollierte

Im Ergebnis der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe in der vergangenen Woche überprüften Zöllnerinnen und Zöllner des Standortes Nordhausen insgesamt 23 Gaststätten und Cafes im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis...


Dabei stellte der Zoll in zwei Gaststätten Unregelmäßigkeiten fest. In diesen Betrieben arbeitete jeweils ein ausländischer Staatsangehöriger ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung vorweisen zu können.

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Sollte sich bestätigen, dass die Geschäftsinhaber die Personen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt haben, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Das Bußgeld für die zwei Beschäftigten kann in diesem Fall bis zu 5.000 Euro betragen.

Hintergrund: In Nordhausen, Erfurt, Suhl, Jena, Gera, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Annaberg-Buchholz befinden sich Standorte des Hauptzollamtes Erfurt, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit
zuständig sind.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Standortes Nordhausen führten im Jahr 2013 insgesamt 2.300 Personenbefragungen und über 300 Firmenprüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.

Auf Grund der festgestellten Verstöße leiteten sie 100 Bußgeldverfahren und 350 Strafverfahren ein. Die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellte Schadenssumme belief sich im Jahr 2013 auf über 2,2 Millionen Euro.
Autor: red

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