Di, 15:16 Uhr
29.04.2014
Mehr Jugendliche Mopedfahrer
Seit vergangenenm Jahr können Thüringer Schüler ihre Mopedfahrprüfung schon mit 15 Jahren ablegen. Demnächst jährt sich das Projekt zum ersten Mal und in Erfurt wurde Bilanz gezogen...
Das Modellprojekt ‚Mopedführerschein mit 15‘ wird in Thüringen bisher erfolgreich angenommen. Mit der Einführung in 2013 stiegen die Prüfungen im Vergleich zum Vorjahr um das Fünffache in der Führerscheinklasse AM. Vor allem im ländlichen Raum erfährt unsere Initiative große Zustimmung. Für viele Jugendliche ist das Angebot eine ideale Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Diese Zwischenbilanz zog heute (Dienstag) Verkehrsminister Christian Carius anlässlich des Modellprojekts Mopedführerschein mit 15, das am 01. Mai 2013 in Thüringen gestartet wurde.
Im Einführungsjahr 2013 wurden im Freistaat insgesamt 1.355 AM-Fahrerlaubnisprüfungen durchgeführt, so der Minister weiter. Davon entfielen 1.115 Prüfungen auf das Projekt AM 15. Darunter waren 284 weibliche und 831 männliche Jugendliche. Im Vergleich zu 2012, wo insgesamt 253 Prüfungen stattfanden, bedeutet diese Nachfrage einen fünffachen Anstieg der gesamten Klasse AM-Prüfungen. Und was mich besonders freut, es gibt bezüglich der Umsicht und Fahrsicherheit der 15-Jährigen keine Besonderheiten im Vergleich zu 16-jährigen Mopedfahrern.
Die höchste Nachfrage gab es in den Landkreisen Saale-Orla, Eichsfeld und Altenburger Land. Im Saale-Orla-Kreis wurden vom 01. Mai – 31. Juli 2013 80 Anträge auf Erteilung der Klasse AM 15 gestellt. Im Eichsfeld hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Anträge von 32 auf 73 mehr als verdoppelt. Im Altenburger Land wurden 69 Anträge eingereicht. Darüber hinaus gab es im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis, wo jeweils 34 Anträge eingereicht wurden, den Effekt, dass die Zahl der Anträge zur Erteilung der Klasse AM mit dem klassischen Mindestalter (16 Jahre) gegen Null tendiert.
Am 01. Mai 2013 wurde in Thüringen (TH), Sachsen (SN) und Sachsen-Anhalt (ST) das Modellprojekt Moped mit 15 (AM 15) gestartet. Die Ausnahmeregelung zugunsten der drei mitteldeutschen Länder läuft am 30. April 2018 aus. Durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erfolgt die Evaluierung des Projekts.
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, geführt werden.
Die 15-jährigen Jugendlichen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der drei Teilnehmerländer AM-Fahrzeuge führen. Das bedeutet, dass ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt fahren darf, jedoch nicht in den übrigen Bundesländern. Die regionale Einschränkung entfällt mit Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre).
Insgesamt wurden in den Modellregionen TH, SN, ST vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 3.382 Fahrerlaubnisse der Klasse M/AM erteilt. Der Anteil der ab dem 01. Mai 2013 erteilten Modellklasse AM 15 betrug mit 2.708 rund 80 Prozent.
Seit Januar 2013 gibt es die Führerscheinklasse AM, die den Vorgänger-Klassen M und S entspricht (Mopeds und drei- bis vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h).
Autor: redDas Modellprojekt ‚Mopedführerschein mit 15‘ wird in Thüringen bisher erfolgreich angenommen. Mit der Einführung in 2013 stiegen die Prüfungen im Vergleich zum Vorjahr um das Fünffache in der Führerscheinklasse AM. Vor allem im ländlichen Raum erfährt unsere Initiative große Zustimmung. Für viele Jugendliche ist das Angebot eine ideale Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Diese Zwischenbilanz zog heute (Dienstag) Verkehrsminister Christian Carius anlässlich des Modellprojekts Mopedführerschein mit 15, das am 01. Mai 2013 in Thüringen gestartet wurde.
Im Einführungsjahr 2013 wurden im Freistaat insgesamt 1.355 AM-Fahrerlaubnisprüfungen durchgeführt, so der Minister weiter. Davon entfielen 1.115 Prüfungen auf das Projekt AM 15. Darunter waren 284 weibliche und 831 männliche Jugendliche. Im Vergleich zu 2012, wo insgesamt 253 Prüfungen stattfanden, bedeutet diese Nachfrage einen fünffachen Anstieg der gesamten Klasse AM-Prüfungen. Und was mich besonders freut, es gibt bezüglich der Umsicht und Fahrsicherheit der 15-Jährigen keine Besonderheiten im Vergleich zu 16-jährigen Mopedfahrern.
Die höchste Nachfrage gab es in den Landkreisen Saale-Orla, Eichsfeld und Altenburger Land. Im Saale-Orla-Kreis wurden vom 01. Mai – 31. Juli 2013 80 Anträge auf Erteilung der Klasse AM 15 gestellt. Im Eichsfeld hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Anträge von 32 auf 73 mehr als verdoppelt. Im Altenburger Land wurden 69 Anträge eingereicht. Darüber hinaus gab es im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis, wo jeweils 34 Anträge eingereicht wurden, den Effekt, dass die Zahl der Anträge zur Erteilung der Klasse AM mit dem klassischen Mindestalter (16 Jahre) gegen Null tendiert.
Am 01. Mai 2013 wurde in Thüringen (TH), Sachsen (SN) und Sachsen-Anhalt (ST) das Modellprojekt Moped mit 15 (AM 15) gestartet. Die Ausnahmeregelung zugunsten der drei mitteldeutschen Länder läuft am 30. April 2018 aus. Durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erfolgt die Evaluierung des Projekts.
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, geführt werden.
Die 15-jährigen Jugendlichen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der drei Teilnehmerländer AM-Fahrzeuge führen. Das bedeutet, dass ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt fahren darf, jedoch nicht in den übrigen Bundesländern. Die regionale Einschränkung entfällt mit Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre).
Insgesamt wurden in den Modellregionen TH, SN, ST vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 3.382 Fahrerlaubnisse der Klasse M/AM erteilt. Der Anteil der ab dem 01. Mai 2013 erteilten Modellklasse AM 15 betrug mit 2.708 rund 80 Prozent.
Seit Januar 2013 gibt es die Führerscheinklasse AM, die den Vorgänger-Klassen M und S entspricht (Mopeds und drei- bis vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h).
