Mi, 19:59 Uhr
07.05.2014
Letzte Sitzung der Legislaturperiode
Am Nachmittag gab es die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kyffhäuserkreises
Zuerst ging es in der aktuelle Informationen zum Audit "Familiengerechte Kommune". Hierzu gibt es einen gesonderten Bericht bei kn.
Danach ging es um fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72 a SGB VIII. Der Jugendhilfeausschuss beschloss die verbindliche Anwendung der Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII im Kyffhäuserkreis. Die Vorläufige Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zur Umsetzung des § 72a Abs.4 SGB VIII wurde aufgehoben.
Größere Diskussionen gab es nicht, da sich inhaltlich nichts geändert hatte. Man hatte sich jetzt einer Empfehlung des Landes Thüringen angeschlossen.
Durch die frühzeitige Bestätigung des Haushaltes des Kyffhäuserkreises wurde es möglich heute die entsprechenden Förderanträge von Vereinen und freien Trägern zu beschließen.
Beschlossen wurden die
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von investiven Maßnahmen
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Betriebskosten in Jugendeinrichtungen
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbildung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Projekten der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit, des präventiven Kinder- und Jugendschutzes und der Familienarbeit
Wesentliche Diskussionen zu den einzelnen Anträgen gab es nicht.
Im Tagesordnungspunkt Kompetenzagentur stellte Landrätin Antje Hochwind (SPD) fest, dass seit 2002 im Landkreis eine sehr gute Arbeit geleistet wurde. Betreut wurde insgeasmt rund 1.100 Jugendliche, die Probleme mit der Bewältigung des täglichen Lebens hatten.
Im Punkt Sonstiges wurde zwei wesentliche Informationen gegeben. Am 23. Mai findet die Ehrenamtsgala des Kyffhäuserkreises statt. Von den 43 Nominierten wurden 10 ausgewählt, die auf dem Kyffhäuser ausgezeichnet werden sollen.
Bei der Fördermöglichkeit für Eltern im Programm "Ausbildung und Teilhabe" wurde festgestellt, dass die Mittel von den Eltern wahrgenommen werden, bis auf einen Punkt. Eltern können zur Finanzierung der zusätzlichen Lernförderung, schlechthin Nachhilfe genannt, ebenfalls Mittel beantragen, was bisher viel zu wenig genutzt wird und wahrscheinlich nicht bekannt genug ist.
Abschließend stellten Landrätin Hochwind und die Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss, Cornelia Kraffzick (SPD) fest, dass der Jugendhilfeausschuss in den letzten Jahren eine sehr gute Arbeit geleistet habe. Beide dankten den Mitgliedern und der Verwaltung des Landratsamtes für die geleistete Arbeit, mit vielen wegweisenden Beschlüssen. Für die Arbeit als Vorsitzende gab es von der Landrätin (li.) noch einen Blumenstrauß.
Autor: khhZuerst ging es in der aktuelle Informationen zum Audit "Familiengerechte Kommune". Hierzu gibt es einen gesonderten Bericht bei kn.
Danach ging es um fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72 a SGB VIII. Der Jugendhilfeausschuss beschloss die verbindliche Anwendung der Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII im Kyffhäuserkreis. Die Vorläufige Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zur Umsetzung des § 72a Abs.4 SGB VIII wurde aufgehoben.
Größere Diskussionen gab es nicht, da sich inhaltlich nichts geändert hatte. Man hatte sich jetzt einer Empfehlung des Landes Thüringen angeschlossen.
Durch die frühzeitige Bestätigung des Haushaltes des Kyffhäuserkreises wurde es möglich heute die entsprechenden Förderanträge von Vereinen und freien Trägern zu beschließen.
Beschlossen wurden die
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von investiven Maßnahmen
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Betriebskosten in Jugendeinrichtungen
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbildung
- Förderanträge der Kinder- und Jugendarbeit 2014 zur Förderung von Projekten der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit, des präventiven Kinder- und Jugendschutzes und der Familienarbeit
Wesentliche Diskussionen zu den einzelnen Anträgen gab es nicht.
Im Tagesordnungspunkt Kompetenzagentur stellte Landrätin Antje Hochwind (SPD) fest, dass seit 2002 im Landkreis eine sehr gute Arbeit geleistet wurde. Betreut wurde insgeasmt rund 1.100 Jugendliche, die Probleme mit der Bewältigung des täglichen Lebens hatten.
Im Punkt Sonstiges wurde zwei wesentliche Informationen gegeben. Am 23. Mai findet die Ehrenamtsgala des Kyffhäuserkreises statt. Von den 43 Nominierten wurden 10 ausgewählt, die auf dem Kyffhäuser ausgezeichnet werden sollen.
Bei der Fördermöglichkeit für Eltern im Programm "Ausbildung und Teilhabe" wurde festgestellt, dass die Mittel von den Eltern wahrgenommen werden, bis auf einen Punkt. Eltern können zur Finanzierung der zusätzlichen Lernförderung, schlechthin Nachhilfe genannt, ebenfalls Mittel beantragen, was bisher viel zu wenig genutzt wird und wahrscheinlich nicht bekannt genug ist.
Abschließend stellten Landrätin Hochwind und die Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss, Cornelia Kraffzick (SPD) fest, dass der Jugendhilfeausschuss in den letzten Jahren eine sehr gute Arbeit geleistet habe. Beide dankten den Mitgliedern und der Verwaltung des Landratsamtes für die geleistete Arbeit, mit vielen wegweisenden Beschlüssen. Für die Arbeit als Vorsitzende gab es von der Landrätin (li.) noch einen Blumenstrauß.




