Mi, 19:03 Uhr
11.06.2014
Neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verpflichtet insbesondere den Onlinehandel ab dem 13.06.2014 zur Einhaltung von neuen Reglungen bei dem Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern. Dazu eine Meldung der IHK...
Änderungen ergeben sich aber auch für den stationären Einzelhandel. Das neue Recht gilt ab dem 13.06.2014 (ohne Übergangsfrist) für Verträge, die zwischen Händlern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Anpassungen an die neue Rechtslage sind für alle potentiell betroffenen Unternehmen Pflicht, ansonsten drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder auch Schadensersatzansprüche.
Die IHK Erfurt hat dazu ein Merkblatt erarbeitet, welches einen ersten Überblick über die Neuregelungen gibt. Dieses ist auf der Homepage der IHK Erfurt unter Dokument-Nr. 20705 zu finden. Auch im Regionalen Service-Center der IHK in Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114) und Nordhausen (Tel. 03631 908210) ist das Merkblatt erhältlich.
Autor: khhÄnderungen ergeben sich aber auch für den stationären Einzelhandel. Das neue Recht gilt ab dem 13.06.2014 (ohne Übergangsfrist) für Verträge, die zwischen Händlern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Anpassungen an die neue Rechtslage sind für alle potentiell betroffenen Unternehmen Pflicht, ansonsten drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder auch Schadensersatzansprüche.
Die IHK Erfurt hat dazu ein Merkblatt erarbeitet, welches einen ersten Überblick über die Neuregelungen gibt. Dieses ist auf der Homepage der IHK Erfurt unter Dokument-Nr. 20705 zu finden. Auch im Regionalen Service-Center der IHK in Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114) und Nordhausen (Tel. 03631 908210) ist das Merkblatt erhältlich.