Mi, 18:15 Uhr
18.06.2014
Schulträgerschaft der Grundschule Keula
Im Kreistag musste der Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Keula an die Gemeinde Helbedündorf beschlossen werden...
Der Kreistag besschloss, das Benehmen gegenüber dem TMBWK in Bezug auf die beabsichtigte Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Keula durch die Gemeinde Helbedündorf herzustellen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Begründung Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.09.2013 zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis war als geplante Änderung im Bereich der Grundschule Keula
vorgesehen, diese gem. § 13 ThürSchulG im Einvernehmen mit dem TMBWK und in
Abstimmung mit dem UH-Kreis aufzuheben, nachdem die Sicherheitsdefizite an der GS Menteroda durch den dortigen Schulträger behoben wurden. Der Unstrut-Hainich-Kreis ist seiner Verpflichtung nachgekommen.
Auf die fachliche Begründung zur beabsichtigten Aufhebung im Schulnetzplan wird hier
verwiesen.
Nach der Beschlussfassung beantragte der Bürgermeister der Gemeinde Helbedündorf die Übernahme der Schulträgerschaft für den Bereich der GS Keula. Diese Absicht wurde im öffentlichen Anhörungsverfahren zu keiner Zeit geäußert.
Das hierfür notwendige Verwaltungsverfahren wurde nach einem persönlichen Gespräch zwischen der Landrätin, Frau Hochwind, Herrn Häßler, als zuständigem 1. Kreisbeigeordneten und dem Bürgermeister von Helbedündorf, Herrn Steinmetz, in die Wege geleitet. Die Gemeinde wurde aufgefordert, die notwendigen Beschlüsse und Unterlagen wie
Beschluss des Gemeinderates mit dem Zeitpunkt zur Übernahme der Schulträgerschaft
Angaben zum zukünftigen Schulgebäude und der Schulanlage sowie zur Durchführung des Sportunterrichts
Konzeption zur Nutzung des Schulgebäudes und der Schulanlage, falls außerschulische Nutzungen beabsichtigt werden
Aufstellung der bis zum Jahr 2019 geplanten Investitionen in den Schulbau und die Ausstattung sowie zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (mit Kostenschätzungen)
Konzeption zur Finanzierung des Schulaufwands
Darstellung der geplanten Entwicklung der Schule unter Angabe des Schulbezirks und der Einschulungszahlen bis zum Schuljahr 2019/20
Stellungnahme des abgebenden Schulträgers zum Antrag, insbesondere der Gewährleistung einer zweckmäßigen Schulnetzplanung für den gesamten Landkreis und zur Überlassung der für Schulzwecke unentbehrlichen beweglichen Sachen, ggf. auch zur Durchführung des Sportunterrichtes
Stellungnahme der Schulkonferenz der GS Keula zur geplanten Übernahme der
Schulträgerschaft und zur beabsichtigten Entwicklung der Schule
vorzulegen.
Jörg Steinmetz (CDU), ja auch Bürgermeister vom Helbedündorf bedankte sich bei der Kreisverwaltung für die Unterstützung bei der Antragstellung.
Autor: khhDer Kreistag besschloss, das Benehmen gegenüber dem TMBWK in Bezug auf die beabsichtigte Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Keula durch die Gemeinde Helbedündorf herzustellen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Begründung Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.09.2013 zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis war als geplante Änderung im Bereich der Grundschule Keula
vorgesehen, diese gem. § 13 ThürSchulG im Einvernehmen mit dem TMBWK und in
Abstimmung mit dem UH-Kreis aufzuheben, nachdem die Sicherheitsdefizite an der GS Menteroda durch den dortigen Schulträger behoben wurden. Der Unstrut-Hainich-Kreis ist seiner Verpflichtung nachgekommen.
Auf die fachliche Begründung zur beabsichtigten Aufhebung im Schulnetzplan wird hier
verwiesen.
Nach der Beschlussfassung beantragte der Bürgermeister der Gemeinde Helbedündorf die Übernahme der Schulträgerschaft für den Bereich der GS Keula. Diese Absicht wurde im öffentlichen Anhörungsverfahren zu keiner Zeit geäußert.
Das hierfür notwendige Verwaltungsverfahren wurde nach einem persönlichen Gespräch zwischen der Landrätin, Frau Hochwind, Herrn Häßler, als zuständigem 1. Kreisbeigeordneten und dem Bürgermeister von Helbedündorf, Herrn Steinmetz, in die Wege geleitet. Die Gemeinde wurde aufgefordert, die notwendigen Beschlüsse und Unterlagen wie
Beschluss des Gemeinderates mit dem Zeitpunkt zur Übernahme der Schulträgerschaft
Angaben zum zukünftigen Schulgebäude und der Schulanlage sowie zur Durchführung des Sportunterrichts
Konzeption zur Nutzung des Schulgebäudes und der Schulanlage, falls außerschulische Nutzungen beabsichtigt werden
Aufstellung der bis zum Jahr 2019 geplanten Investitionen in den Schulbau und die Ausstattung sowie zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (mit Kostenschätzungen)
Konzeption zur Finanzierung des Schulaufwands
Darstellung der geplanten Entwicklung der Schule unter Angabe des Schulbezirks und der Einschulungszahlen bis zum Schuljahr 2019/20
Stellungnahme des abgebenden Schulträgers zum Antrag, insbesondere der Gewährleistung einer zweckmäßigen Schulnetzplanung für den gesamten Landkreis und zur Überlassung der für Schulzwecke unentbehrlichen beweglichen Sachen, ggf. auch zur Durchführung des Sportunterrichtes
Stellungnahme der Schulkonferenz der GS Keula zur geplanten Übernahme der
Schulträgerschaft und zur beabsichtigten Entwicklung der Schule
vorzulegen.
Jörg Steinmetz (CDU), ja auch Bürgermeister vom Helbedündorf bedankte sich bei der Kreisverwaltung für die Unterstützung bei der Antragstellung.