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Do, 22:13 Uhr
17.07.2014

Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer

Es ergeht nochmals der Hinweis zur Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer – Hauptzollamt Frankfurt/Oder ist Ansprechpartner, nicht das Finanzamt. Dazu eine Meldung des Finanzamts Sondershausen...



Für die Kraftfahrzeugsteuer der Thüringer Bürgerinnen und Bürger ist seit Mai 2014 das Hauptzollamt Frankfurt/Oder zuständig. nicht mehr das Finanzamt. Darauf weist das Finanzamt Sondershausen hin.


„Trotz des Zuständigkeitswechsels gehen beim Finanzamt Sondershausen weiterhin viele Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer ein“, so Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing. „Wenn es um Steuern geht, ist für viele nach wie vor das Finanzamt erster Ansprechpartner. Das ist verständlich. Doch hat das Finanzamt Sondershausen mit dem Zuständigkeitswechsel sämtliche Unterlagen an die Zollverwaltung übergeben. Damit gibt es im Finanzamt keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und fallbezogene Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zu beantworten. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt Sondershausen wenden.


Hintergrund ist, dass die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer zum 01. Juli 2009 von den Ländern auf den Bund übergegangen war. In der Zeit danach hatten die Finanzämter dann übergangsweise die Kraftfahrzeugsteuerfälle im Auftrag des Bundes bearbeitet. Anfang Mai 2014 ist diese Aufgabe nunmehr vollständig auf den Bund und damit auf die Hauptzollämter übergegangen. Für Thüringen ist das Hauptzollamt Frankfurt/Oder zuständig geworden


Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zum Hauptzollamt Frankfurt/Oder. Fragen beantwortet das Servicecenter der Zollverwaltung. Dieses ist unter der Rufnummer 0351/448 34 – 550 oder per E- Mail an info.kraftst@zoll.de erreichbar.
Autor: khh

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