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Di, 15:29 Uhr
22.07.2014

Diabetes mellitus Typ 1 in Schulen

Petitionsausschuss erreicht eine Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 in Schulen, so eine Meldung aus dem Thüringer Landtag...

Der Petitionsausschuss hat sich in seiner 58. Sitzung abschließend mit der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kindergärten und Schulen befasst. Eine entsprechende, auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlichte Petition hatte das im Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

In der im Januar 2014 erfolgten öffentlichen Anhörung der Petentin hatte der Petitionsausschuss eine unbürokratische Durchführung von Diabetes-Schulungsmaßnahmen für Lehrer und Erzieher gefordert, die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Aussicht gestellt wurden. Nach den Feststellungen des mitberatenden Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die schulseitige Finanzierung und Durchführung dieser Fortbildungen zwischenzeitlich sichergestellt. Die Fortbildungen finden anlassbezogen statt, wenn bei einem Kind Diabetes mellitus Typ 1 auftritt.

Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Zudem hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Handreichungen zur Medikation von Schülern während der Zeit des Schulbesuchs“ entwickelt. Darin finden sich Anregungen, Orientierungshilfen und Regelungen für Lehrkräfte und Erzieher zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die auf eine regelmäßige Medikation oder sonstige medizinische Hilfsmaßnahme angewiesen sind.


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Für den Bereich der Kindergärten konnte der Petitionsausschuss zunächst erreichen, dass entsprechende „Hinweise zur Verabreichung von Medikamenten an Kinder in Kindertagesstätten“ erarbeitet wurden. Nach der Auffassung des Ausschusses sollte anlassbezogen auch in jeder Kindertagesstätte mindestens eine pädagogische Fachkraft entsprechend geschult werden. Der Petitionsausschuss gab die Petition den Landtagsfraktionen zur Kenntnis. Diese haben die Möglichkeit, gegebenenfalls weitergehende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.


Neben den bildungsrechtlichen Aspekten thematisierte der Petitionsausschuss auch die Frage der finanziellen Zuständigkeit für Maßnahmen der Betreuung und Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1. Diesbezüglich hatte der gleichfalls mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine Leistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger für die Betreuung bzw. Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 während des Kindergarten- bzw. Schulbesuchs verneint und eine Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt. I

n diesem Zusammenhang wies der Ausschuss unter anderem auf die Möglichkeit hin, dass für Leistungen zur Teilhabe, worunter auch die Betreuung und Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 gehören, ein sogenanntes Persönliches Budget gemäß § 17 SGB IX beantragt werden kann. Letztlich sah der Petitionsausschuss hier aber nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Thüringer Landesregierung, da es sich bei der Sozialgesetzgebung um den Bereich der Bundesgesetzgebung handelt.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Fritz Schröter (CDU) sagte: „Durch die Petition konnte alles in allem eine Verbesserung der Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kindergärten und Schulen erreicht werden.“
Autor: khh

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