Fr, 15:12 Uhr
29.08.2014
Antrag auf Ergänzung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Wählervereinigung Neue Unabhängige Bürgerinitiative (NUBI) wendet sich an den Freistaat Thüringen und stellt Antrag auf Ergänzung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG). Hier kn mit den Einzelheiten...
An den Freistaat Thüringen z.Hd. von Frau Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht -persönlich- wurde der Antrag auf Ergänzung gestellt. Ein gleiches Schreiben ging an Innenminister Jörg Geibert.
Wir beantragen, so die Nubi eine Ergänzung des ThürK\NG, § 12 (Eignungsvoraussetzung) dahingehend, dass Inhaber eines öffentlichen Amtes, wie hauptamtliche Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete oder Landräte nur dann als Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagsmitglieder kandidieren dürfen bzw. gewählt werden können, wenn sie schriftlich erklären, im Falle ihrer Wahl das Amt aufgeben und das Mandat annehmen zu wollen.
Begründung: Mit allein 24031 von der Landrätin und von Bürgermeistern gesammelten Stimmen bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in unserer Stadt und im Kyffhäuserkreis wurde der Wählerwille verbogen, da diese Amtsinhaber nie die Absicht hatten, das Mandat
anzunehmen. Damit erhalten die Parteien, für die prominente Amtsinhaber antreten mehr Sitze und Nachrücker, die mit ihren wenigen Stimmen sonst keine Chance hätten, einen Sitz im Kreistag bzw. Stadtrat.
Das hat unserer Meinung nach nichts mit Demokratie zu tun, da damit lediglich die Pfründe der etablierten Parteien gesichert werden. Eine solche Wahlpraxis darf es nicht länger geben.
Gerhard Axt - Vorsitzender und Mitglied des Stadtrates
und Peter Harborth - 1. Stellvertreter
Den vollständigen Wortlaut gibt es in der pdf-Datei:
Autor: khhAn den Freistaat Thüringen z.Hd. von Frau Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht -persönlich- wurde der Antrag auf Ergänzung gestellt. Ein gleiches Schreiben ging an Innenminister Jörg Geibert.
Wir beantragen, so die Nubi eine Ergänzung des ThürK\NG, § 12 (Eignungsvoraussetzung) dahingehend, dass Inhaber eines öffentlichen Amtes, wie hauptamtliche Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete oder Landräte nur dann als Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagsmitglieder kandidieren dürfen bzw. gewählt werden können, wenn sie schriftlich erklären, im Falle ihrer Wahl das Amt aufgeben und das Mandat annehmen zu wollen.
Begründung: Mit allein 24031 von der Landrätin und von Bürgermeistern gesammelten Stimmen bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in unserer Stadt und im Kyffhäuserkreis wurde der Wählerwille verbogen, da diese Amtsinhaber nie die Absicht hatten, das Mandat
anzunehmen. Damit erhalten die Parteien, für die prominente Amtsinhaber antreten mehr Sitze und Nachrücker, die mit ihren wenigen Stimmen sonst keine Chance hätten, einen Sitz im Kreistag bzw. Stadtrat.
Das hat unserer Meinung nach nichts mit Demokratie zu tun, da damit lediglich die Pfründe der etablierten Parteien gesichert werden. Eine solche Wahlpraxis darf es nicht länger geben.
Gerhard Axt - Vorsitzender und Mitglied des Stadtrates
und Peter Harborth - 1. Stellvertreter
Den vollständigen Wortlaut gibt es in der pdf-Datei:
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- Antrag Nubi (314 kByte)