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Fr, 08:37 Uhr
19.09.2014

Wenn alle nur das Beste wollen

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, weil man sich darauf verlassen kann, dass andere für einen die richtigen Entscheidungen treffen, wenn man selbst es nicht mehr kann – zum Beispiel bei Demenz oder nach einem Unfall...


Doch was, wenn Angehörige den Eindruck haben, hier handelt der Bevollmächtigte eigenmächtig? Wenn Dinge entschieden werden, die möglicherweise nicht im Sinne des Vollmachtgebers sind?

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Wenn größere Geldsummen einfach so verschenkt werden oder den Erkrankten auf einmal niemand mehr besuchen darf? In solchen Fällen hilft der Staat – und bestellt notfalls eine Kontrollbetreuung. Nur muss jemand aktiv werden, rät die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Vielen ist nicht klar, dass nicht automatisch Angehörige oder Ehepartner etwas zu sagen haben, wenn jemand nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Ohne Vorsorgevollmacht geht da gar nichts. In den meisten Fällen, so Experten, gibt es damit keine Probleme. Wenn aber doch, können etwa Freunde, Nachbarn oder Angehörige ihre Zweifel beim Gericht anzeigen, und der Richter verschafft sich einen eigenen Eindruck.

Hat auch er seine Zweifel am Bevollmächtigten, wird ein Kontrollbetreuer bestimmt, der auch eine Vorsorgevollmacht widerrufen kann. Manchmal wird auch angezweifelt, ob die Vorsorgevollmacht von einer geschäftsfähigen Person ausgestellt wurde. Ein Tipp von Finanztest: Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, sollte sich nicht auf nur eine Person festlegen.

Der Artikel Vorsorgevollmacht erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/thema/erbrecht abrufbar. Mehr Informationen rund um das Thema Vorsorge gibt es in dem Ratgeber „Das Vorsorge-Set“ (12,90 Euro, www.test.de/vorsorgebuch oder im Buchhandel).
Autor: red

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