Do, 19:05 Uhr
25.09.2014
Aus dem Stadtrat (2)
Am späten Nachmittag begann im Carl-Schröder-Saal von Sondershausen die Sitzung des Sondershäuser Stadtrates. In einem weiteren Punkt ging es um die Änderung von Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Ebenfalls ohne große Diskussion wurde die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Angehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sondershausen vom 13. Mai 2009 einstimmig beschlossen
Durch Ausfall eines Mitarbeiters erfüllt ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr die Aufgaben des Atemschutzgerätewartes wöchentlich ca. 5 Stunden ehrenamtlich über den normalen Dienst hinaus. Dafür soll eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, welche in der bisherigen Fassung der Satzung nicht berücksichtigt war. So eine Auswirkung dieser Änderung.
Autor: khhEbenfalls ohne große Diskussion wurde die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Angehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sondershausen vom 13. Mai 2009 einstimmig beschlossen
Durch Ausfall eines Mitarbeiters erfüllt ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr die Aufgaben des Atemschutzgerätewartes wöchentlich ca. 5 Stunden ehrenamtlich über den normalen Dienst hinaus. Dafür soll eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, welche in der bisherigen Fassung der Satzung nicht berücksichtigt war. So eine Auswirkung dieser Änderung.