Mi, 14:14 Uhr
08.10.2014
Lohnen sich Garantieverlängerungen?
Haben sich Verbraucher zum Kauf eines neuen Laptops oder Kühlschranks entschieden, bieten ihnen die Verkäufer häufig gegen Aufpreis oft Garantieverlängerungen an. Real habe das meist nichts mit einer tatsächlichen Verlängerung einer Garantie zu tun, warnt die Verbraucherzentrale...
Vielmehr handelt sich in den meisten Fällen um eine Versicherung. Mit diesen Elektrogeräteversicherungen oder Reparaturversicherungen sollen Reparaturkosten oder anderweitige Schäden z.B. in Folge von Diebstahl abgedeckt werden, sowie die gesetzliche Gewährleistung verlängert werden.
Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät tendenziell eher ab: Die meisten Schäden, die an Elektrogeräten entstehen können, sind jedoch schon über die gesetzliche Gewährleistung, eine möglicherweise bestehende Herstellergarantie oder auch über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Elektrogeräteversicherung häufig nur auf den Zeitwert des Geräts begrenzt sind. Nicht selten beinhalten die Versicherungsbedingungen auch eine Eigenbeteiligung im Schadensfall oder Wartezeiten bis zum Eintritt der Versicherung.
Oftmals werden die Reparaturkosten erst dann übernommen, wenn weder gegen den Händler Gewährleistungs- noch gegen den Hersteller Garantieansprüche bestehen: In der Regel also erst nach zwei Jahren. Dann sind aber schon zwei Jahre lang Monat für Monat Prämien in die Elektrogeräteversicherung gezahlt worden. So erging es etwa Frau R. aus Nordhausen, die sich ratsuchend an die Beratungsstelle Nordhausen gewandt hatte. Frau R. wollte ihre Geräteversicherung für eine Waschmaschine in Anspruch nehmen. Diese verweigerte jedoch mit Verweis auf Ihre Versicherungsbedingungen die Leistung.
Auch die Fahrkosten für den Reparaturdienst werden von der Reparaturversicherung häufig nicht abgedeckt. Zudem kann es sein, dass der Verbraucher bei einem Austausch des Gerätes auch ein gebrauchtes Modell akzeptieren muss.
Unter dem Strich resümiert Andreas Behn: Das Geld für eine Garantieverlängerung kann man sich in den meisten Fällen sparen. Im individuellen Einzelfall, z.B. bei teuren Geräten, auf die man dringend angewiesen ist, könnte sie zwar nützlich sein, die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät jedoch, vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Bestehende Elektrogeräte- oder Reparaturversicherungen können zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt werden. Zudem bestehen Sonderkündigungsrechte im Schadensfall und bei Preiserhöhungen.
Autor: redVielmehr handelt sich in den meisten Fällen um eine Versicherung. Mit diesen Elektrogeräteversicherungen oder Reparaturversicherungen sollen Reparaturkosten oder anderweitige Schäden z.B. in Folge von Diebstahl abgedeckt werden, sowie die gesetzliche Gewährleistung verlängert werden.
Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät tendenziell eher ab: Die meisten Schäden, die an Elektrogeräten entstehen können, sind jedoch schon über die gesetzliche Gewährleistung, eine möglicherweise bestehende Herstellergarantie oder auch über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Elektrogeräteversicherung häufig nur auf den Zeitwert des Geräts begrenzt sind. Nicht selten beinhalten die Versicherungsbedingungen auch eine Eigenbeteiligung im Schadensfall oder Wartezeiten bis zum Eintritt der Versicherung.
Oftmals werden die Reparaturkosten erst dann übernommen, wenn weder gegen den Händler Gewährleistungs- noch gegen den Hersteller Garantieansprüche bestehen: In der Regel also erst nach zwei Jahren. Dann sind aber schon zwei Jahre lang Monat für Monat Prämien in die Elektrogeräteversicherung gezahlt worden. So erging es etwa Frau R. aus Nordhausen, die sich ratsuchend an die Beratungsstelle Nordhausen gewandt hatte. Frau R. wollte ihre Geräteversicherung für eine Waschmaschine in Anspruch nehmen. Diese verweigerte jedoch mit Verweis auf Ihre Versicherungsbedingungen die Leistung.
Auch die Fahrkosten für den Reparaturdienst werden von der Reparaturversicherung häufig nicht abgedeckt. Zudem kann es sein, dass der Verbraucher bei einem Austausch des Gerätes auch ein gebrauchtes Modell akzeptieren muss.
Unter dem Strich resümiert Andreas Behn: Das Geld für eine Garantieverlängerung kann man sich in den meisten Fällen sparen. Im individuellen Einzelfall, z.B. bei teuren Geräten, auf die man dringend angewiesen ist, könnte sie zwar nützlich sein, die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät jedoch, vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Bestehende Elektrogeräte- oder Reparaturversicherungen können zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt werden. Zudem bestehen Sonderkündigungsrechte im Schadensfall und bei Preiserhöhungen.