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Mi, 16:38 Uhr
29.10.2014

Jugendhilfeplan des Kyffhäuserkreises

Die Kindertagesbetreuungs- Bedarfsplanung 2014/2015 wurde heute im Jugendhilfeausschuss beraten...

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig den Jugendhilfeplan „Kindertagesbetreuungs- Bedarfsplanung“ 2014/15.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine anspruchsvolle Planungsverpflichtung auferlegt.

Im § 79 Abs. 2 SGB VIII wird nicht nur die Gesamtverantwortung, sondern ausdrücklich auch die Planungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt.

Nach § 17 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung entsprechend des Rechtsanspruchs zu gewährleisten.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für sein Gebiet (den Landkreis) einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege aufzustellen.

Der Bedarfsplan wird für das Kindergartenjahr 01.09.2014 – 31.08.2015 erstellt. Er weist für die Gemeinden, auf der Grundlage des dem ersten Kindergartenjahr vorangegangenen Stichtages 31. März, die Einrichtungen, die Plätze und den Personalbedarf aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 2 ThürKitaG erforderlich sind (§ 17 Abs. 2 ThürKitaG).

Auf Grundlage der Zuarbeiten der Träger der Einrichtungen wurde der vorliegende Bedarfsplan erarbeitet. Alle relevanten rechtlichen Vorschriften und Förderprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung finden im Plan Beachtung.

Nach Beschlussfassung soll der Bedarfsplan in den Gemeinden öffentlich ausgelegt werden.


Der Kreis wurde dazu in 12 Planungsbereiche aufgeteilt. Im Kreis gibt es zur zeit 53 Kitas und acht Tagesmütter und keinen Tagesvater.

In der Betreuung sieht es gut aus, auch wenn die Kapazitäten im Bereich „An der Schmücke“ und Bad Frankenhausen eng werden könnte. Aber im Austausch mit benachbarten Bereichen kann der Bedarf gedeckt werden.

Der durchschnittliche Elternbeitrag liegt bei rund 104,28 Euro.
Autor: khh

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