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Mi, 16:47 Uhr
29.10.2014

Integrierte Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung

Heute tagte der Jugendhilfeausschus des Kyffhäuserkreises. In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die integrierte Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung...

In einem Beschlussvorschlag ging es um den:

Aufbau einer integrierten Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung im Kyffhäuserkreis ab 2015 befristet bis zum 31.12.2021 zur Entwicklung und Umsetzung lokaler und qualifizierter Handlungsstrategien zur sozialen Integration von durch Ausgrenzung bedrohter Bevölkerungsgruppen und zum Abbau individueller Armutslagen der Bevölkerung.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen und wird an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet.

Der Landkreis erhält ab 2015 jährlich 50.000 € bzw. eine VbE für integrierte Sozialplanung aus ESF-Mitteln des Landes Thüringen. Mehr dazu aus der Begründung:

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

In Thüringen lebt jedes 5. Kind unter 15 Jahren im SGB II- Hilfebezug, im Kyffhäuserkreis fast jedes 4. Kind. Auch wenn Thüringen im Vergleich der ostdeutschen Bundesländer den geringsten Anteil von Kindern im SGB II-Bezug hat, sind die Zahlen besorgniserregend und verlangen den Kommunen heute und morgen Handlungsstrategien ab.

Das Thema Arbeitsbekämpfung und -prävention ist auch über die Landkreis- und Landesgrenzen hinaus im Fokus. Mit gesamteuropäischem Blick griff der Europäische Sozialfonds in seiner Förderphase 2008-2013 diese Problematik auf und ermöglichte die Umsetzung entsprechender Maßnahmen (z.B. Tizian, Thinka). Auch in der ESF- Fördererphase 2014-2020 ist die Armutsbekämpfung ein EU 2020 Ziel.

Das SGB VIII schreibt der Kinder- und Jugendhilfe als einer ihrer Kernaufgaben zu, den Abbau und die Vermeidung von Benachteiligungen und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern im umfassenden Sinne zu ermöglichen. Um dieser Kernaufgabe gerecht zu werden, bedarf es einer soliden, auf die regionalen und örtlichen Gegebenheiten abgestimmten, qualitativ hochwertigen integrierten Jugend- und Sozialplanung.

Mit planerischer Vorausschau auf die Entwicklungen der finanziellen Ausgestaltung dieser Kernaufgabe werden die Kommunen durch das Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 und das Ende der Förderperiode des ESF 2020 vor die Herausforderung gestellt und unter Legitimationsdruck geraten, eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur vorzuhalten. (Ergänzende) Fördermittel zum Erhalt dieser bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur werden in dem Umfang nicht mehr fließen.

Sowohl sozialpolitisch als auch wirtschaftspolitisch ist es klug, jetzt die Anstrengungen zur sozialen und beruflichen Integration benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu verstärken und die (noch) zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen zu nutzen, um für die zukünftigen Jahre bei der Bekämpfung von Armut und der Verbesserung von Teilhabechancen für benachteiligte Personengruppen - insbesondere für Jugendliche - gut aufgestellt und kommunal gestärkt zu sein.

Durch die landesweite Installation einer abgestimmten Sozialplanung können Landkreis, Land und Bund ableiten, wo zukünftig Handlungsbedarfe sind, um zielgerichteter fördern zu können.

Seitens des Landes, des Bundes und der EU gibt es verschiedene (verzahnte und abgestimmte) Anstrengungen, eine zukunftsfähige Armutsbekämpfung und -prävention voranzutreiben. Auf viele dieser Programme hat der Landkreis bereits zurückgegriffen und vor Ort Angebote installiert (z.B. Kompetenzagentur, Schulverweigerung – Die 2. Chance, Thinka, Tizian). Mit Blick auf die Armutsprävention wird perspektivisch bspw.:

- TIZIAN ausgeweitet - mit besonderem Blick auf den Personenkreis der besonders arbeitsmarktfernen Zielgruppen im SGB II (Vorrang: Bedarfsgemeinschaften mit Kindern).
- THINKA in mindestens bisheriger Größenordnung (11 Standorte in Thüringen) als Unterstützungsangebot für sozial gefährdete Wohngebiete erhalten bleiben.
- ein spezifisches Beratungsangebot zur beruflichen Integration für benachteiligte Jugendliche und junge Menschen im Sinne der Arbeitsweise der Kompetenzagentu- ren (ehemaliges Projekt im Rahmen JUGEND STÄRKEN- Initiative des Bundes) bereitgestellt
- wird die Initiative „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ mit Fokus schulverweigernde Jugendliche und Schüler, die Gefahr laufen, keinen Schulabschluss zu erlangen, eingebettet in die bestehende Förderkette umgesetzt.
- die Idee von Jugendwerkstätten für bereits ausgegrenzte Jugendliche und besonders benachteiligte junge Menschen mit dem Ziel der Heranführung an den regulären Ausbildung - bzw. Arbeitsmarkt geplant.

Um Armutspräventionsstrategien zu entwickeln und daraus - basiert auf fundierten Daten - zukünftige Bedarfe und notwendige Schritte zur Erreichung des von der EU vorgegebenen Ziels abzuleiten, ist die Installation einer Stabsstelle Jugend- und Sozialplanung im Landkreis geplant. Dazu erhält der Landkreis ab 2015 jährlich 50.000 € bzw. eine VbE für integrierte Sozialplanung aus ESF-Mitteln des Landes Thüringen.

Diese wird der Fachbereichsleiterin Soziales als Stab zugeordnet. So besteht neben den Bereichen Jugend und Soziales auch z.B. zum Gesundheitsamt und zum Jobcenter – welche in den Verantwortungsbereich der Fachbereichsleiterin zählen – eine unmittelbare Anbindung.

Ziel ist es, aus einzelnen Instrumenten der Jugend-, Gesundheits- und Sozialhilfe unter Einbeziehung der Bildungsangebote vor Ort ein abgestimmtes zukunftsfähiges Portfolio zur Armutsprävention zu entwickeln.

Gemeinsam mit der Fachhochschule Erfurt stellt das Land im Rahmen eines Instituts ein Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebot für die Landkreise und kreisfreien Städte für die Sozialberichterstattung und Sozialplanung zur Verfügung.

Armutsprävention und Sozialplanung kann nur durch Beteiligung gelingen. Vor Ort sind über die Verwaltung hinaus alle Akteure - insbesondere die freien Träger der Sozialwirtschaft - einzubeziehen. Zum einen, um eine gemeinsame abgestimmte Planung umzusetzen aber auch, um über bestehende Angebote und Planungen informiert zu sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Die Umsetzung der integrierten Sozialplanung ist seitens des Landes Thüringen gewollt und die EU-Mittel sind zur Verfügung gestellt. Die abschließende Abstimmung der Richtlinie (Armutspräventionsrichtlinie) ist in Arbeit.

Bzgl. der Finanzierung werden 80 % der Kosten aus EU-Mitteln des Landes Thüringen getragen. Die verbleibenden 20 % sind in den Landeshaushalt eingeplant, um dadurch flächendeckend für alle Landkreise und kreisfreien Städte gleiche Bedingungen zu schaffen, damit alle sich beteiligen und ein interkommunaler Vergleich möglich ist.
Sollten die 20% seitens des Landes nicht zur Verfügung gestellt werden können, sind sie als Eigenanteil des Landkreises zu erbringen. Der Eigenanteil muss nicht als geldwerter Beitrag zur Verfügung gestellt, sondern kann z.B. in Form anteiliger Personalkosten beigetragen werden. Dem Landkreis entstehen keine zusätzlichen Kosten.











Autor: khh

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