Mi, 20:08 Uhr
26.11.2014
Aus dem Kreisausschuss (1)
Im Kreisausschuss wurden heute einige Beschlussvorlagen an den nächsten Kreistag weitergeleitet. Wann der stattfindet ist allerdings offen...
In der nächsten Kreistagssitzung sollte eigentlich der Haushaltsplan beschlossen werden. Weil das Land Thüringen mit den Zuweisungen noch nicht soweit ist, fält der Termin 10.12.2014 schon mal flach. Dafür gibt es eine zusätzliche Kreisausschusssitzung am 17.12.2014.
Integrierte Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung
Beschlussvorschlag:
Aufbau einer integrierten Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung im Kyffhäuserkreis ab 2015 befristet bis zum 31.12.2021 zur Entwicklung und Umsetzung lokaler und qualifizierter Handlungsstrategien zur sozialen Integration von durch Ausgrenzung bedrohter Bevölkerungsgruppen und zum Abbau individueller Armutslagen der Bevölkerung..
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig an den Kreistag verwiesen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II
Die Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zu § 22 SGB II vom 08.12.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.01.2012 und der Anpassung aufgrund der Mietwerterhebung 2012/ 2013 vom 07.11.2013 wird aufgehoben.
Die Landrätin wird ermächtigt, den unbestimmten Rechtsbegriff der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Dienstanweisung auf der Basis von regelmäßigen Mietwerterhebungen sowie unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu konkretisieren. Dem Sozialausschuss soll regelmäßig hierüber berichtet werden.
Autor: khhIn der nächsten Kreistagssitzung sollte eigentlich der Haushaltsplan beschlossen werden. Weil das Land Thüringen mit den Zuweisungen noch nicht soweit ist, fält der Termin 10.12.2014 schon mal flach. Dafür gibt es eine zusätzliche Kreisausschusssitzung am 17.12.2014.
Integrierte Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung
Beschlussvorschlag:
Aufbau einer integrierten Sozial- und Bildungsinfrastrukturplanung im Kyffhäuserkreis ab 2015 befristet bis zum 31.12.2021 zur Entwicklung und Umsetzung lokaler und qualifizierter Handlungsstrategien zur sozialen Integration von durch Ausgrenzung bedrohter Bevölkerungsgruppen und zum Abbau individueller Armutslagen der Bevölkerung..
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig an den Kreistag verwiesen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II
Die Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zu § 22 SGB II vom 08.12.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.01.2012 und der Anpassung aufgrund der Mietwerterhebung 2012/ 2013 vom 07.11.2013 wird aufgehoben.
Die Landrätin wird ermächtigt, den unbestimmten Rechtsbegriff der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Dienstanweisung auf der Basis von regelmäßigen Mietwerterhebungen sowie unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu konkretisieren. Dem Sozialausschuss soll regelmäßig hierüber berichtet werden.
