Mi, 20:12 Uhr
26.11.2014
Aus dem Kreisausschuss (2)
Überplanmäßige Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe II nach §§ 61 ff SGB XII beschlossen...
Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 75.000,00 € in der HHStelle 01.41168.7422 (HzP i.E. Pfl.St. II).
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.
Im laufenden HHJahr zeichnete sich ein Fallanstieg, aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhalten aktuell nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflege-stufe. Eine genaue Planung der Ausgaben wird dadurch immens erschwert.
Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner, die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten, fallen nunmehr in die Sozialhilfe, weil ihr Einkom-men nicht mehr ausreichend ist.
Aufgrund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zum Sachleistungsverschaffungs-anspruch des Hilfebedürftigen im Rahmen der Hilfe zur Pflege verlangen die Einrichtungs-träger zudem eine Direktzahlung der Leistungen an das Heim. Leistungsminderndes Ein-kommen (z. B. Renten) sind dann auf den Sozialhilfeträger überzuleiten und werden als Ein-nahmen verbucht.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HHStelle 01.41168.2554 (Leistun-gen von Sozialleistungsträgern) gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Autor: khhDer Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 75.000,00 € in der HHStelle 01.41168.7422 (HzP i.E. Pfl.St. II).
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.
Im laufenden HHJahr zeichnete sich ein Fallanstieg, aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhalten aktuell nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflege-stufe. Eine genaue Planung der Ausgaben wird dadurch immens erschwert.
Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner, die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten, fallen nunmehr in die Sozialhilfe, weil ihr Einkom-men nicht mehr ausreichend ist.
Aufgrund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zum Sachleistungsverschaffungs-anspruch des Hilfebedürftigen im Rahmen der Hilfe zur Pflege verlangen die Einrichtungs-träger zudem eine Direktzahlung der Leistungen an das Heim. Leistungsminderndes Ein-kommen (z. B. Renten) sind dann auf den Sozialhilfeträger überzuleiten und werden als Ein-nahmen verbucht.
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HHStelle 01.41168.2554 (Leistun-gen von Sozialleistungsträgern) gedeckt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.