eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 15:23 Uhr
11.12.2014

Mehr Transparenz für Verbraucher

Ab 13. Dezember 2014 sollen Verbraucher mehr Transparenz zu Inhalten und Herkunft von Lebensmitteln bekommen. Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung verpflichtet die beteiligten Unternehmen zur europaweit einheitlichen Kennzeichnung...


Das erklärte Ziel: mehr Klarheit bei Allergenen, Energie- und Nährwerten, Lebensmittelimitaten und zur Herkunft des Produkts.

Anzeige symplr (1)
„Was den Verbraucher freut, bedeutet einen hohen Umstellungsaufwand in den betroffenen Branchen. Erzeuger, Hersteller und Händler müssen dabei an einem Strang ziehen, denn die Neuerungen haben Einfluss auf alle Vertriebskanäle“, berichtet Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt.

Zu den wichtigsten Änderungen zähle, dass Allergieauslöser künftig optisch hervorgehoben und auch für unverpackte Lebensmittel ausgewiesen werden müssen. An der Frischetheke und in Gaststätten könne der Verbraucher hierzu sowohl schriftlich als auch mündlich Informationen erhalten. Bei Lebensmittel-Imitaten und „Klebefleisch“ müsse der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. „Klebefleisch“ ist mit dem speziellen Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ zu kennzeichnen.

Auch der Herkunftsausweis von Fleisch muss ab sofort noch detaillierter erfolgen. Bislang wurden Verbraucher nur über den Ursprung von Rindfleisch informiert. „Ab April 2015 sind auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Angaben mit Aufzucht- und Schlachtort der jeweiligen Tiere zu benennen“, so der IHK-Chef. Auch bei pflanzlichen Ölen und Fetten ist nun die pflanzliche Herkunft, wie Palmöl oder Sojaöl, anzugeben. Bei eingefrorenem Fleisch, Fleischzubereitungen und unverarbeiteten Fischereierzeugnissen erfahren die Verbraucher jetzt das Einfrierdatum. Kinder, Schwangere und Stillende werden vor bestimmten koffeinhaltigen Lebensmitteln, beispielsweise Energy Drinks gewarnt.

Für eine bessere Lesbarkeit ist künftig eine Mindestschriftgröße für alle verpflichtenden Angaben vorgeschrieben. „Die neue Kennzeichnung gilt insbesondere für Lebensmittel im Handel und in der Gastronomie, aber auch für die Gemeinschaftsverpflegung. Produkte mit alten Kennzeichnungen, die vor dem 13. Dezember 2014 in Umlauf gebracht oder etikettiert wurden, dürfen noch bis zur jeweiligen Bestandserschöpfung verkauft werden“, fasst Grusser zusammen.

In der nächsten Stufe des Verbraucherschutzes erhalten Verbraucher ab Dezember 2016 zusätzliche Informationen zu den detaillierten Nährwerten, wie Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß oder Salz.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)