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So, 08:11 Uhr
14.12.2014

Gesetz braucht intensive Beratung

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat einen Gesetzentwurf zur Pkw-Maut vorgelegt – und den Verbänden 25 Stunden Zeit und acht Minuten für eine Stellungnahme eingeräumt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert das übereilte Verfahren und zentrale Eckpunkte des Entwurfs...


„Es ist nicht akzeptabel, dass für das größte verkehrspolitische Vorhaben der Großen Koalition den Verbänden nur eine minimale Frist zur Bewertung eingeräumt wird.

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Entweder möchte die Bundesregierung nicht hören, was die Gesellschaft zu der Maßnahme zu sagen hat, oder sie hofft, dass handwerkliche Fehler nicht gefunden werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Dabei hätte die Infrastrukturabgabe eine intensive Beschäftigung verdient: Sie ist der Einstieg in die private Nutzerfinanzierung von Straßen. Mit der E-Vignette wird zudem erstmals ein digitales Verwaltungsabwicklungsinstrument eingeführt. Der vzbv kritisiert diese Schritte: „Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Infrastrukturabgabe wird nicht gewahrt. Mit der Einrichtung eines Zentralen Infrastrukturregisters werden Datenschutz und die Sicherheit der Verbraucherdaten aufs Spiel gesetzt“, so Müller.

Unklar ist auch, wie die Erstattung der Infrastrukturabgabe geregelt werden soll, wenn nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht auf Autobahnen genutzt wurde. Eine nicht unerhebliche Anzahl der Fahrzeughalter nutzt ihr Auto nur zur Nahmobilität. „Der Nachweis, kein einziges Mal die Autobahn genutzt zu haben, wird schwer zu erbringen sein. Wir erwarten klare Regelungen, so dass diese Frage in Zukunft nicht die Gerichte beschäftigen muss“, sagt Müller.

Hier geht es zur Stellungnahme.
Autor: red

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