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Mo, 12:04 Uhr
15.12.2014

Abschaffung des Geheimgremiums gefordert

Keine Legitimation, keine Transparenz, keine ausreichende Kontrolle: Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen verstößt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gegen das Grundgesetz...


Das Gremium, das gängige Produktbezeichnungen und -zusammensetzungen festlegt, habe "keinerlei demokratische Legitimation", sagte er dem Nachrichtenmagazin

Der Spiegel (Ausgabe 51/15.12.2014). "Da liegt das Problem, denn die [von der Kommission festgesetzten] Leitsätze wirken wie Gesetze, ohne offiziell Gesetze zu sein."

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Das Bundesernährungs-
ministerium habe "keine Kontrolle über das Gremium", so Rixen weiter. "Ist es einmal berufen, sieht die Geschäftsordnung weder effektive Einflussmöglichkeiten vor, noch können Mitglieder der Kommission abgesetzt werden - selbst wenn sie Parlamentsgesetze missachten." Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte die Abschaffung des Geheimgremiums.

In dem in Fachkreisen renommierten Deutschen Verwaltungsblatt (Heft 15/2014) hatte Rixen, der an der Universität Bayreuth Verfassungsrecht lehrt, bereits geschrieben: "Die Aufgabe, Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger als Lebensmittelkonsumenten zu schützen, darf unter dem Grundgesetz nicht länger an ein Gremium delegiert werden, das ohne demokratische Legitimation darüber mitentscheidet, ob fundamentale Grundrechte bei der Ernährung real wirksame oder nur rhetorische Größen sind. Die bisherige Konstruktion der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist verfassungsrechtlich unhaltbar geworden."

Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, das Gremium abzuschaffen: "Die Kommission ist ein demokratisches Fehlkonstrukt. Sie hat oft genug irreführende Produktbezeichnungen legitminiert und aufgrund der Veto-Macht der Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Produktbezeichnungen verhindert", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. "Dieses Geheimgremium muss endlich abgelöst werden durch ein demokratisches und transparentes Verfahren, bei dem zum Beispiel das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Leitsätze erarbeitet und sich dabei an der Erwartung der Verbraucher, nicht aber an den ökonomischen Interessen der Hersteller orientiert."

Die geheim tagende Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Das Gremium erarbeitet sogenannte Leitsätze zur Produktkennzeichnung und -zusammensetzung. Diese sind zwar formal unverbindlich, doch weil sich Hersteller, die amtliche Lebensmittelüberwachung und auch Gerichte permanent an ihnen orientieren, erlangen sie normativen Charakter - das bedeutet, sie sind im Effekt mit Gesetzen vergleichbar. Acht der 32 Mitglieder der Kommission stammen aus der Lebensmittelwirtschaft. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass sie mit ihren acht Stimmen alle Entscheidungen blockieren können. In der Vergangenheit mutete die Lebensmittelbuch-Kommission den Verbrauchern zahlreiche irreführende Produktbezeichnungen zu: Schokoladenpudding, der nur einen Mini-Anteil Kakao enthält ist demnach ebenso Usus wie Kirschtee ohne Kirschen oder Lachs-Imitat, das unter dem Namen "Alaska-Seelachs" verkauft wird.

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Stephan Rixen argumentiert im Kern wie folgt: Der Schutz vor Gesundheitsgefahren und Irreführung ist eine staatliche Aufgabe. Damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt wird, muss die Information über Lebensmittel verlässlich sein. Die Arbeit der Lebensmittelbuch-Kommission ist wie eine Rechtsetzung zu bewerten, da die von der Kommission erarbeiteten Leitsätze vom Ministerium veröffentlicht werden und sich Gerichte wie Hersteller darauf berufen.

Wer aber an Rechtssetzung, noch dazu in einem grundrechtsrelevanten Bereich, mitwirkt, muss hinreichend demokratisch legitimiert sein - bei der Kommission ist dies aber nicht der Fall: Weder gibt es konkrete Arbeitsaufträge des Parlaments, noch kontrolliert das Ministerium die Kommissionsarbeit effektiv. Hat es die Mitglieder des Gremiums einmal ernannt, gibt es die Kontrolle ab - nicht einmal bei klaren Gesetzesverstößen kann es Mitglieder abberufen.
Autor: red

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