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Mi, 20:05 Uhr
25.03.2015

Abberufung Beigeordneter Kyffhäuserkreis

Am Rande einer Pressekonferenz zum Thema Grundschule Keula äußerte sich Landrätin Antje Hochwind (SPD) auch zur vorgesehenen Abberufung des 1. Beigeordneten und wie es zukünftig weiter gehen soll, besonders mit Blick auf eine Kreisreform...

Detaillierte Gründe für die Abberufung gab Hochwind nicht bekannt. Aus den Worten der Landrätin klang heraus, dass man zu einigen Thema zu unterschiedliche Ansichten hatte und dadurch wohl auch die "Chemie der Zusammenarbeit" nicht mehr stimmte.

Häßler selbst, der zurzeit im Krankenstand ist, hatte gestern eine Presseerklärung abgegeben, die kn in vollem Wortlaut wieder gibt:

Presseerklärung von Holger Häßler

Darüber hinaus will sich Häßler nicht weiter in der Presse äußern.

Wie Hochwind heute mitteilte wird die Terminkette der Abberufung wie folgt sein:

- Der Kreistag muss am 15. April 2015 über die Abberufung entscheiden. Dass muss laut Kommunalordnung mit einer Zweidrittel-Mehrheit erfolgen.

Wie Hochwind sagte, sei dieser Punkt bereits in der Einladung zur Sitzung vorgesehen. Interessant dabei, eine Diskussion vor der Abstimmung ist dazu nicht vorgesehen. Sollte das von den Kreistagsmitglieder gefordert werden, müsste das unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen!

- Laut Kommunalordnung ist eine Abberufung erst gültig, wenn sie vom Kreistag ein zweites Mal mit Zweidrittel-Mehrheit bestätigt wurde. Das soll dann während einer Kreistagssitzung im September erfolgen.

Auf die Frage von kn, ob es bereits konkrete Pläne zur Wahl eines neuen hauptamtlichen Beigeordneten gäbe, verneinte sie. Sie bevorzuge aber künftig die Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten. Andere Landkreise hätten damit sehr gute Erfahrungen gemacht, so Hochwind. Davon hätte sie sich in Telefongesprächen überzeugt.

Keinen hauptamtlichen Beigeordneten zu wählen hätte für den Kyffhäuserkreis klare Vorteile, besonders auch in finanzieller Sicht, so Hochwind:

- Zwischen hauptamtlichem und ehrenamtlichen Beigeordneten gibt es in der Abgeltung einen erheblichen Unterschied. Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten liegt deutlich unter dem Gehalt eines hauptamtlichen Beigeordneten, so Hochwind.

- Die Wahl eines neuen hauptamtlichen Beigeordneten würde dazu führen, dass die Wahl für sechs Jahre erfolgen würde. Mit Blick auf eine mögliche Kreisreform könnte ein hauptamtlicher Beigeordneter durchaus zum Problem werden, so Hochwind, auch wenn das später mit einer Abberufung geändert werden könnte.

Wer der neue ehrenamtliche Beigeordnete sein könne und aus welcher Partei er sein sollte, ließ Hochwind offen. Das müsse der Kreistag entscheiden.
Autor: khh

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