Mo, 13:55 Uhr
30.03.2015
Falsches Zeugnis: Hohe Strafen drohen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt warnt die Unternehmen und Personalabteilungen vor gefälschten Zeugnissen. Immer öfter würden Prüfungszeugnisse und Bescheinigungen den Betrieben vorgelegt, die sich bei genauer Betrachtung als Fälschung entpuppten...
Betroffen sind aktuell vor allem Bescheinigungen über abgelegte Sachkundeprüfungen im Bewachungsbereich.
Allein im vergangenen Jahr wurden der IHK sieben nachgemachte Sachkundeprüfungen aus Unternehmen und Behörden zugeleitet. Aber auch im restlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsbereich sind immer öfters Fälschungen im Umlauf, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Die Zeugnisse würden vermutlich im Internet erworben oder per Bildbearbeitung selbst erstellt. Firmen ließen sich häufig nur einfache Kopien vorlegen, um die Kosten für den Rückversand an die Bewerber zu sparen. Dies befördere noch die kriminellen Machenschaften.
Mitunter bezweifeln aber auch die Unternehmen die Kompetenz eines Bewerbers im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen und fragen bei der IHK nach. Dann stellen wir über unser Register fest, ob das Zeugnis nicht gefälscht ist, so Grusser.
In den meisten Fällen fliege der Schwindel früher oder später auf und könne erhebliche Folgen für den Betrüger haben. Wer zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt oder gebraucht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Bußgeld bestraft werden. Bereits der Versuch ist gesetzwidrig, fasst der Hauptgeschäftsführer § 267 des Strafgesetzbuchs zusammen.
Personalabteilungen wären nach Ansicht des Kammerchefs gut beraten, sich ausschließlich Zeugnisoriginale oder beglaubigte Kopien vorlegen zu lassen. Dies müsse spätestens dann verlangt werden, wenn die Bewerbungsgespräche in eine verbindliche Phase eintreten. Das sei ein einfacher und sicherer Weg, um Fälschungen zu vermeiden.
Zudem existierten mittlerweile markante Sicherheitsmerkmale: Neuere IHK-Zeugnisse der Aus- und Weiterbildung verfügen über ein geprägtes Siegel, an dem sie leicht erkennbar sind. Sollten Chefs berechtigte Zweifel am vorgelegten Original haben, hilft die Kammer auf Anfrage gern weiter, empfiehlt Gerald Grusser.
Autor: redBetroffen sind aktuell vor allem Bescheinigungen über abgelegte Sachkundeprüfungen im Bewachungsbereich.
Allein im vergangenen Jahr wurden der IHK sieben nachgemachte Sachkundeprüfungen aus Unternehmen und Behörden zugeleitet. Aber auch im restlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsbereich sind immer öfters Fälschungen im Umlauf, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Die Zeugnisse würden vermutlich im Internet erworben oder per Bildbearbeitung selbst erstellt. Firmen ließen sich häufig nur einfache Kopien vorlegen, um die Kosten für den Rückversand an die Bewerber zu sparen. Dies befördere noch die kriminellen Machenschaften.
Mitunter bezweifeln aber auch die Unternehmen die Kompetenz eines Bewerbers im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen und fragen bei der IHK nach. Dann stellen wir über unser Register fest, ob das Zeugnis nicht gefälscht ist, so Grusser.
In den meisten Fällen fliege der Schwindel früher oder später auf und könne erhebliche Folgen für den Betrüger haben. Wer zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt oder gebraucht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Bußgeld bestraft werden. Bereits der Versuch ist gesetzwidrig, fasst der Hauptgeschäftsführer § 267 des Strafgesetzbuchs zusammen.
Personalabteilungen wären nach Ansicht des Kammerchefs gut beraten, sich ausschließlich Zeugnisoriginale oder beglaubigte Kopien vorlegen zu lassen. Dies müsse spätestens dann verlangt werden, wenn die Bewerbungsgespräche in eine verbindliche Phase eintreten. Das sei ein einfacher und sicherer Weg, um Fälschungen zu vermeiden.
Zudem existierten mittlerweile markante Sicherheitsmerkmale: Neuere IHK-Zeugnisse der Aus- und Weiterbildung verfügen über ein geprägtes Siegel, an dem sie leicht erkennbar sind. Sollten Chefs berechtigte Zweifel am vorgelegten Original haben, hilft die Kammer auf Anfrage gern weiter, empfiehlt Gerald Grusser.
