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Mi, 16:08 Uhr
01.04.2015

Errichtung der Thüringer Gemeinschaftsschule Greußen

Im Kreisausschuss ging es heute um die Gemeinschaftsschule Greußen...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, gemäß der Beschlussfassung der Schulkonferenz die Errichtung der Thüringer Gemeinschaftsschule Greußen durch Schulartänderung der Regelschule Greußen und des Gymnasiums Greußen zu beschließen. Mit Vollzug des Beschlusses sind die Regelschule und das Gymnasium aufzuheben.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Mit Antragstellung der Schulkonferenzen der Staatlichen Regelschule Greußen sowie des „Friedrich-von-Hardenberg“ Gymnasiums vom 22.03.2013 auf Schulartänderung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12, haben sich beide Schulen aktiv in die damalige öffentliche Diskussion der Schulnetzplanung eingebracht. Die Grundschule Greußen hat sich auf der Schulkonferenz am 19.03.2013 ebenfalls mit der Thematik befasst und ihren Kooperationswillen bekundet.

Für die Schulnetzplanung und somit auch für die Entscheidung, wie kreisweit ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichergestellt werden kann, ist der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständige Ministerium verantwortlich (§ 41 Abs. 1-3 ThürSchulG).

Bei Gemeinschaftsschulen gibt es gem. § 41 Abs. 4 Thür-SchulG die Besonderheit, dass die Willensbekundung durch die Beschlüsse der Schulkonferenz gemeinsam mit einem pädagogischen Konzept einzureichen sind. Beides liegt vor und wurde mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt. Auf Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird mit dem Schuljahr 2016/ 2017 in Greußen die Thüringer Gemeinschaftsschule (5 bis 12) mit einer 5. Klasse
beginnen.
Autor: khh

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