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Mi, 16:10 Uhr
01.04.2015

Ebeleben mit Antrag Gemeinschaftsschule

Der Antrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule musste heute im Kreisausschuss behandelt werden...


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, dem Antrag der Staatlichen Regelschule Ebeleben auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/2016 zuzustimmen und zu beschließen. Die Schule soll die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule Ebeleben hat am 03. Juli 2014 beschlossen, beim Schulträger (Kyffhäuserkreis) den Antrag auf Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu stellen. Dem Antrag wurde das erforderliche pädagogische Konzept beigefügt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat zwischenzeitlich festgestellt, dass dieses Konzept geeignet ist, um eine Gemeinschaftsschule entwickeln zu können.

Rechtliche Grundlage für diesen Antrag bilden die §§ 4 und 6a des Thüringer Schulgesetzes.
Gemäß § 13 Abs. 3, 3a des Thüringer Schulgesetzes ist bei Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule durch Schulartänderung das Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium herzustellen. Dies hat im Konsens mit der jeweiligen Schule (hier der RS Ebeleben) zu erfolgen.
Autor: khh

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