eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 16:12 Uhr
01.04.2015

Zielvereinbarung „Familiengerechter Landkreis

Zielvereinbarung vom 29.01.2015 zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechter Landkreis„ im Kreisausschuss dem Kreistag empfohlen...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, mit dem in der Einleitung der Zielvereinbarung beschriebenen Familienbegriff für den Kyffhäuserkreis konform zu gehen und beschließt die Zielvereinbarung vom 29.01.2015 zum Audit-Verfahren "Familiengerechter Landkreis“.

Die vorliegende Zielvereinbarung wurde fachübergreifend innerhalb der Verwaltung und unter Beteiligung politischer Gremien des Kreistages, von Kommunen sowie Freien Trägern aus den Bereichen Jugend und Soziales erarbeitet und ist Bestandteil der vom Kreistag am 06.11.2013 beschlossenen Teilnahme am Auditierungsprozess „Familiengerechter Landkreis“.

Zur Umsetzung der Ziele gilt der Zeitraum 2015 – 2018. In jährlichen Berichten (erstmals 2016) wird der Umsetzungsstand analysiert und geprüft.

Das Zertifikat soll am 12. Juni 2015 in Berlin übergeben werden, so die Landrätin.


Aus der Begründung der Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Die Auswirkungen des demografischen Wandels und die knappen öffentlichen Kassen erfordern Anpassungs- und Umdenkungsprozesse in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Familien werden dabei als Standortfaktor immer wichtiger. Familien siedeln sich dort an, wo existenzsichernde Arbeit, attraktive Wohnqualität, ausreichende Infrastruktur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie generationsbezogene und –übergreifende Angebote vorhanden sind.

Dem Wesen des Landkreises entspricht es, die unterschiedlichen Ausgangslagen der Städte und Gemeinden im Blick zu haben und Strategien zu fördern, die attraktive Lebensverhältnisse für Familien generationsübergreifend sicherstellen. Die zukünftige Herausforderung sich wirtschaftlich und sozial stabil zu entwickeln, erfordert die Zusammenarbeit mit den
kreisangehörigen Kommunen, eine noch engere Kooperation, gemeinsame Zielfindung, Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen den Kommunen und der Kreisverwaltung. Eine querschnittsorientierte Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung von Konzepten, Strategien und Maßnahmen ist gemeinsam erforderlich.

Das Audit Familiengerechter Kreis ist ein strategischer Planungs- und Führungsprozess.
Durch unabhängige Experten und Begleitung durch den Verein Familiengerechte Kommune erfolgt eine einheitliche, qualitative Begutachtung und Steuerung.

Ziele des Audit:
- Analyse der familienpolitischen Ausgangslage und Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtstrategie
- Erhalt einer auf Fakten basierenden, qualitativen Analyse der familienpolitischen Leistungen
- Bündelung und Abstimmung vorhandener Aktivitäten
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kommunen

- Verbesserung der Schnittstellen zu den Kommunen
- nachhaltige Erhöhung der Familiengerechtigkeit im Landkreis
Bisheriger Verlauf:
- Beschluss zur Teilnahme am Audit-Verfahren / Jugendhilfeausschuss am 26.08.13
- Beschluss zur Teilnahme am Audit-Verfahren / Kreisausschuss am 23.10.13
- Beschluss zur Teilnahme am Audit-Verfahren / Kreistag am 06.11.2013
- Auftaktveranstaltung mit der damaligen Ministerin Frau Taubert am 21.01.14
- Erarbeitung einer Ist-Standanalyse im Audit-Fragebogen / Januar bis Mai 2014:

* quantitative Basisdaten in Form zahlenmäßig messbarer Indikatoren
* qualitative Informationen, die zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern der
Kommune Aufschluss geben
* externe, d.h. demografische und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen und
* interne, d.h. organisatorische und politische Merkmale der Kommune.
- Interne Auswertung der Fragebögen am 06.05.14:
* Bilanz der bisherigen familienorientierten Aktivitäten aus der Sicht der Fachverwaltung
* Identifizierung von Stärken und Handlungsbedarfe
* Betrachtung der Schnittstellen zu kreisangehörigen Kommunen
- Strategieworkshop am 17.07.14: (mit Mitarbeitern aus den Fachabteilungen LRA, Kreistagsabgeordnete, Bürgermeister, Freie Träger, größere Arbeitgeber der Region)
* Herausarbeitung von Stärken und Blick auf Schwerpunkt und mögliche
Handlungsbedarfe
* Priorisierung der Haupthandlungsfelder
* Festlegen von Themen und Zielgruppen für die Beteiligungen

- Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes am 04.08.14 (mit Mitarbeitern aus den Fachabteilungen, Freie Träger, Bürgermeister)
- Zielvereinbarungsworkshop am 26.01.2015:
(Teilnehmer wie im Strategieworkshop)
* Festlegung von Zielen (siehe Anlage) in den Handlungsfeldern:
1. Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit
2. Familie und Arbeitswelt, Betreuung
3. Bildung und Erziehung
4. Beratung und Unterstützung
5. Wohnumfeld und Lebensqualität
6. Senioren und Generationen.
Weiterer Verlauf:
- Diskussion/ Beschlussfassung in den Ausschüssen
- Einreichung der entsprechenden Unterlagen beim Verein Audit Familiengerechte
Kommune zur Zertifizierung „Familiengerechter Landkreis“
- Umsetzung der Ziele in einem Zeitraum von 3 Jahren mit jährlichen Berichterstattungen
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr