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Mi, 17:24 Uhr
15.04.2015

Abberufung des Ersten Kreisbeigeordneten?

Die geplante Abberufung des 1. Kreisbeigeordneten bewegte zwar nicht sosehr die Bevölkerung, wohl aber die Politiker. Wie die Abstimmung ausging, erfahren Sie hier...

Abberufung des Ersten Kreisbeigeordneten? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Abberufung des Ersten Kreisbeigeordneten? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Der 1. Kreisbeigeordnete, Holger Häßler war selbst heute nicht anwesend und so musste der Kreistag in Abwesenheit über sein Schicksal entscheiden.

Die Terminkette einer Abberufung muss wie folgt sein:

- Der Kreistag musste am heute über die Abberufung entscheiden. Dass muss laut Kommunalordnung mit einer Zweidrittel-Mehrheit erfolgen.


Interessant dabei, eine Diskussion vor der Abstimmung ist dazu nicht vorgesehen. Sollte das von den Kreistagsmitglieder gefordert werden, müsste das unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen!

- Laut Kommunalordnung ist eine Abberufung erst gültig, wenn sie vom Kreistag ein zweites Mal mit Zweidrittel-Mehrheit bestätigt wurde. Das soll dann während einer Kreistagssitzung im September erfolgen.

Und so ging die Abstimmung aus:

Stimmen für Abwahl: 32 (31 Kreistagsmitglieder + Landrätin Antje Hochwind (SPD))
Stimmen gegen Abwahl: 0
Stimmenthaltungen: 9

Damit wäre der erste Schritt der Abberufung gelaufen.
Autor: khh

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