Fr, 07:26 Uhr
22.05.2015
20 Millionen Euro mehr für die Thüringer Kommunen
Anlässlich der Verhandlungen des Bundes und der Länder über die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und der Kritik des Landkreistages, dass das Land den Kommunen Mittel des Bundes vorenthalten würde, stellt das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz klar:...
Der Bund hat im Herbst des vergangenen Jahres entschieden, sowohl die Länder und die Kommunen bei der Bewältigung der derzeit besonderen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung mit 500 Millionen Euro zu unterstützen. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen davon 13 Millionen Euro auf den Freistaat Thüringen. Die Mittel des Bundes werden an die Länder nicht direkt als Förderprogramm ausgereicht. Statt dessen zieht der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs von Bund und Ländern dem Freistaat die 13 Millionen Euro bei der Umsatzsteuerverteilung ab.
Die Landesregierung stimmt mit den Kommunalen Spitzenverbänden darin überein, dass die den Kommunen tatsächlich entstehenden Aufwendungen zur Deckung der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu finanzieren sind. Im Entwurf des Landeshaushaltes 2015, der derzeit im Landtag beraten wird, sind deshalb 58 Millionen Euro für die Leistungen zur Unterstützung von Flüchtlingen im übertragenen Wirkungskreis von der Landesregierung vorgesehen worden. Im Vergleich zum Vorjahr steigert das Land die entsprechenden Zuweisungen an die Kommunen um 20 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass das Land faktisch nicht nur die 13 Millionen Euro des Bundes an die Kommunen weiterreicht, sondern darüber hinaus noch 7 Millionen Euro über die Höhe der Bundesmittel hinaus einsetzt.
Aus den 58 Millionen Euro stehen 15 Millionen Euro für die Investitionspauschale zur Schaffung von neuen Unterbringungsplätzen in den Kommunen zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Kommunen mit 7,8 Millionen Euro die entsprechenden Verwaltungskosten im Kommunalen Finanzausgleich zusätzlich erstattet. Im Vergleich der Höhe der Kostenerstattung an die Kommunen gehört der Freistaat durch diese Maßnahmen zur Gruppe der 5 Länder, die die Kommunen am stärksten unterstützen. "Durch dem Flüchtlingsgipfel haben die Landesregierung, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften und Verbände die gemeinsame Verantwortung für die Unterstützung von Flüchtlingen deutlich gemacht. Mit dem Landeshaushalt 2015 trägt das Land der Finanzierung dieser Aufgaben Rechnung", betont Migrationsminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Autor: enDer Bund hat im Herbst des vergangenen Jahres entschieden, sowohl die Länder und die Kommunen bei der Bewältigung der derzeit besonderen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung mit 500 Millionen Euro zu unterstützen. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen davon 13 Millionen Euro auf den Freistaat Thüringen. Die Mittel des Bundes werden an die Länder nicht direkt als Förderprogramm ausgereicht. Statt dessen zieht der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs von Bund und Ländern dem Freistaat die 13 Millionen Euro bei der Umsatzsteuerverteilung ab.
Die Landesregierung stimmt mit den Kommunalen Spitzenverbänden darin überein, dass die den Kommunen tatsächlich entstehenden Aufwendungen zur Deckung der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu finanzieren sind. Im Entwurf des Landeshaushaltes 2015, der derzeit im Landtag beraten wird, sind deshalb 58 Millionen Euro für die Leistungen zur Unterstützung von Flüchtlingen im übertragenen Wirkungskreis von der Landesregierung vorgesehen worden. Im Vergleich zum Vorjahr steigert das Land die entsprechenden Zuweisungen an die Kommunen um 20 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass das Land faktisch nicht nur die 13 Millionen Euro des Bundes an die Kommunen weiterreicht, sondern darüber hinaus noch 7 Millionen Euro über die Höhe der Bundesmittel hinaus einsetzt.
Aus den 58 Millionen Euro stehen 15 Millionen Euro für die Investitionspauschale zur Schaffung von neuen Unterbringungsplätzen in den Kommunen zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Kommunen mit 7,8 Millionen Euro die entsprechenden Verwaltungskosten im Kommunalen Finanzausgleich zusätzlich erstattet. Im Vergleich der Höhe der Kostenerstattung an die Kommunen gehört der Freistaat durch diese Maßnahmen zur Gruppe der 5 Länder, die die Kommunen am stärksten unterstützen. "Durch dem Flüchtlingsgipfel haben die Landesregierung, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften und Verbände die gemeinsame Verantwortung für die Unterstützung von Flüchtlingen deutlich gemacht. Mit dem Landeshaushalt 2015 trägt das Land der Finanzierung dieser Aufgaben Rechnung", betont Migrationsminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
