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Do, 12:58 Uhr
10.09.2015
Schärfere Vorschriften und EU-Label

Schluss mit der Verschwendung im Heizungskeller

Auf Waschmaschinen, Kühlschränken und mittlerweile auch Staubsaugern kennt man sie bereits: die EU-Energieeffizienzkennzeichnung, kurz EU-Label genannt. Mit seiner Hilfe sollen Geräte, die Energie verschwenden, nach und nach vom Markt verschwinden. Das gilt ab Ende September nun auch für Heizungsanlagen, Warmwasserbereiter und -speicher...


Gleichzeitig treten bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte in Kraft. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die neue Kennzeichnung: „Das Label hat neun Effizienzklassen von A++ bis G, die auf der bekannten Skala von grün nach rot abgetragen werden.

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Die Logik ist die gleiche wie bei Waschmaschinen: Je grüner der Balken, desto effizienter das Gerät.“ In die schlechteren Effizienzklassen C bis G fällt allerdings kein Gerät auf dem Markt – die Neugeräte mit der geringsten Effizienz tragen also ein B.

Die besten Effizienzklassen bleiben zunächst Wärmepumpen vorbehalten. Allerdings können Wärmepumpen, so Ramona Ballod, ihren technischen Vorteil in der Praxis nicht immer ausspielen: „Gute Wärmepumpenanlagen sind energetisch nicht zu toppen. Schlecht geplante oder installierte Anlagen können jedoch einen sehr hohen Stromverbrauch haben, der zu erheblichen Kosten führt. Wärmepumpen sind deshalb, auch wenn sie in den besten Effizienzklassen gemessen werden, nicht pauschal das effizienteste System.“

Das Label gibt also keine Auskunft darüber, wie hoch die künftigen Heizkosten mit der neuen Anlage tatsächlich wären, da jedes Heizsystem auch zum Gebäude und den Bewohnern passen muss. Hier hilft eine Beratung bei einem unabhängigen Experten weiter.

Vorsicht ist außerdem geboten, um beim EU-Label nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen: Neben der EU-Kennzeichnung wird es nämlich ab 2016 eine deutsche Kennzeichnung für bereits installierte Bestandsgeräte geben. Beide Label sind nur bedingt miteinander vergleichbar.

Die neuen Mindesteffizienzanforderungen führen außerdem dazu, dass Anlagentypen, die sie nicht erfüllen können, vom Markt verschwinden, weil sie nicht mehr in den Vertrieb gebracht werden dürfen. Dies gilt beispielsweise für die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel. Nach Auffassung von Ramona Ballod jedoch kein großer Verlust: „Hier verschwindet eine überholte Technik – die deutlich sparsameren Brennwertgeräte sind bis auf ganz wenige Sonderfälle für Verbraucher schon seit Jahren die bessere Wahl.“

Bei allen Fragen zu Heizungsanlagen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Autor: red

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