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Sa, 10:09 Uhr
17.10.2015
Pflege und Kontrolle

Wenn nicht nur die Blätter fallen

Jährlich passieren Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende, morsche Baumteile - speziell in den stürmischen Herbst- und Wintermonaten. Um Schäden und daraus resultierenden Schadenersatz zu vermeiden, sollte jeder Baumeigentümer sicherstellen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht...

Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand der Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Einige Baumschädigungen, beispielsweise im Wurzelraum oder morsche Stellen im Stamm sind jedoch mit bloßem Auge nicht erkennbar.

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Baumeigentümer ist für Schäden verantwortlich

Wenn etwas passiert, haftet grundsätzlich der Baumeigentümer. Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei HDI: "Nur wenn dieser beweisen kann, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat oder der Schaden auch bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht eingetreten wäre, kann er sich der Haftung entziehen."

Spezialisten für die Baumkontrolle beauftragen

Ein Baum sollte beim Einwirken von äußeren Einflüssen wie Schnee oder Stürmen weder Baumteile verlieren noch umstürzen. Auf Nummer sicher geht, wer Baumpflege und -kontrolle von einer Fachfirma durchführen lässt und dies entsprechend dokumentiert. Der Baumkontrolleur überprüft den Baum unter anderem auf Standfestigkeit, Bruchstellen oder Schädlingsbefall und kann auch Auskunft darüber geben, in welchen Abständen eine Baumkontrolle empfehlenswert ist. Abhängig ist dies von der Baumart, der Entwicklungsphase je nach Alter des Baumes und von dessen Standort.

Für die Baumkontrolle empfiehlt es sich, einen Spezialisten zu beauftragen (Foto: HDI Versicherung AG) Für die Baumkontrolle empfiehlt es sich, einen Spezialisten zu beauftragen (Foto: HDI Versicherung AG)

Versicherungsschutz für Baumeigentümer

Falls Baumteile auf ein Auto fallen oder ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt, können Ersatzansprüche des Geschädigten einen mehrstelligen Betrag erreichen. Deshalb ist eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam. "Diese wehrt übrigens auch unberechtigte Ansprüche ab, wenn den Eigentümer keine Schadenersatzpflicht trifft", ergänzt Manekeller.

Schäden am eigenen Hab und Gut, die durch einen sturmbedingt umgestürzten Baum entstehen, sind ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Auch diese ist - nicht nur - Eigentümern von Bäumen zu empfehlen.
Autor: red

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Kommentare
emmdabbelju
17.10.2015, 15:31 Uhr
Baumeigentümer.. so, so
Im Umkehrschluss muss man also davon ausgehen, dass ein Baumeigentümer auch eine dicke Brieftasche haben muss. Der Baumgutachter möchte sicher auch regelmäßig wiederkommen. Wer die dicke Brieftasche nicht hat, ist wohl besser mit einem sterilen Rasen gut beraten. Also weg mit diesem Mist namens Baum... oder?
Mueller13
17.10.2015, 18:24 Uhr
Hinter jedem Baum ein Mietmaul
Ich hasse die Verjustizierung unseres Lebens. Ich habe mich schon während meines Studium gefragt, warum so viele dieser Mietmäulern (Anwälten, Juristen) ausbildet. Jetzt weiß ich es: jeder Idiot schreit doch heute zu erst: das gebe ich meinem Anwalt... sie hören von meinem Anwalt...

Und nebenbei ist natürlich die größte Berufsgruppe im Bundestag was? Genau, Juristen... und die sorgen mit sinnlosen Gesetzen für ihre Berufskollegen (siehe Abmahnmafia)...
Wolfi65
18.10.2015, 08:49 Uhr
Irgendwann kommt der Rasengutachter
Der begutachtet den Rasen auf Krankheiten und Maulwurfbefall und stellt ein kostenpflichtiges Zertifikat aus, welches regelmäßig erneuert werden muss. Selbstverständlich müssen die Maulwürfe gefangen und gegen Krankheiten geimpft werden. Dafür ist dann auch der Eigentümer zuständig.
punktum
18.10.2015, 12:17 Uhr
und der Baum
vorm Rathaus, der war Krank? oder brauchte die Stadt Geld für `s Holz - nein der Oberbürgermeister konnte nicht auf die Rautenstraße gucken oder der Baumgutachter hat unter der Rinde den bösen "Sichtversperrkäfer" entdeckt. Egal warum der Baum gefällt wurde, es ist echt schade drum das er nun fehlt. Jetzt sieht der OB die zerlederte Werbung und die vom Wind verwitterte Markise der Buchhandlung von gegenüber um so schöner, das hat auch was für sich.
guugäl
18.10.2015, 13:39 Uhr
Manche dummen Kommentare entstehen, wenn man mangels Artikel nicht über Flüchtlinge herziehen darf
Ist doch wirklich wahr.
Erstmal zum Artikel:
Dieser listet einfache Selbstverständlichkeiten auf. Andersrum wäre das Geschrei gross, wenn ein Ast ein Auto dieser Kommentarschreiber beschädigt und dieser mangels Versicherungsschutz und Liquidität des Eigentümers leer ausgeht. Jeder KFZ-Besitzer hat schließlich auch eine Haftpflichtversicherung.
Dann zum Sozialneid:
Im Grundgesetz steht ausdrücklich: "Eigentum verpflichtet", dazu gehört selbsterständlich auch für Gefahren, die von dem Eigentum für Andere ausgehen, aufkommen zu müssen. Hieraus resultiert auch die Pflicht als Reicher sich stärker als andere an den Soziallasten zu beteiligen. Leider wird letzteres (zu niedrigerer Spitzensteuersatz, keine Vermögenssteuer, Steuerschlupflöcher für internationale Konzerne usw.) immer mehr vernachlässigt.
Zur Verrechtlichung in Deutschland:
In Deutschland lebt es sich deshalb sehr sicher, weil die Verantwortung von Gefährdungstatbeständen sehr strikt geregelt ist. Zugegeben dies geht manchmal arg zu weit, dieser Artikel lohnt aber überhaupt nicht zur Generalkritik.
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