Mi, 17:30 Uhr
18.11.2015
Kommunalpolitik
Ausgaben für Flüchtlingskinder auf den Weg gebracht
Ausgehend vom Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ergeben sich für den Kyffhäuserkreis außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben von 120.000 Euro...
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer
Kinder und Jugendlicher, außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben von insgesamt
120.000 €.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die außerplanmäßigen Ausgaben im UA 4363 unbegleitete minderjährige Ausländer in Höhe von insgesamt 120.000,00 € werden durch entsprechende Einnahmen/ Erstattungen in voller Höhe vom Land Thüringen gedeckt (s. Übersicht unten). Damit entsteht keine finanzielle Mehrbelastung für den Kreishaushalt 2015.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden die benötigten Mittel in den Nachtragshaushalt entsprechend eingearbeitet.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 28.10.2015 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Es wurde am 30.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.11.2015 in Kraft getreten.
Damit ist der Kyffhäuserkreis verpflichtet, unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen.
Dafür stehen dem Kyffhäuserkreis die Leistungen der Hilfen zur Erziehung entsprechend dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zur Verfügung.
Eine Unterbringung wird vorrangig nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) erfolgen. Entsprechend
müssen die notwendigen HHStellen eingerichtet werden.
Alle entstehenden Kosten werden durch den Freistaat Thüringen entsprechend § 89d SGB VIII erstattet. Damit entstehen für den Kreishaushalt keine Mehrbelastungen.
Die Notwendigen Mittel werden außerplanmäßig wie folgt eingestellt:
Autor: khhGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer
Kinder und Jugendlicher, außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben von insgesamt
120.000 €.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die außerplanmäßigen Ausgaben im UA 4363 unbegleitete minderjährige Ausländer in Höhe von insgesamt 120.000,00 € werden durch entsprechende Einnahmen/ Erstattungen in voller Höhe vom Land Thüringen gedeckt (s. Übersicht unten). Damit entsteht keine finanzielle Mehrbelastung für den Kreishaushalt 2015.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden die benötigten Mittel in den Nachtragshaushalt entsprechend eingearbeitet.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 28.10.2015 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Es wurde am 30.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.11.2015 in Kraft getreten.
Damit ist der Kyffhäuserkreis verpflichtet, unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen.
Dafür stehen dem Kyffhäuserkreis die Leistungen der Hilfen zur Erziehung entsprechend dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zur Verfügung.
Eine Unterbringung wird vorrangig nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) erfolgen. Entsprechend
müssen die notwendigen HHStellen eingerichtet werden.
Alle entstehenden Kosten werden durch den Freistaat Thüringen entsprechend § 89d SGB VIII erstattet. Damit entstehen für den Kreishaushalt keine Mehrbelastungen.
Die Notwendigen Mittel werden außerplanmäßig wie folgt eingestellt:
