eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 14:46 Uhr
23.11.2015
Landespolitik

Hohe Hürden für Ladenöffnung am Sonntag

Thüringer Sonntagsallianz begrüßt jüngstes Urteil der Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Ladenöffnung am Sonntag. Dazu diese Meldung...

Laut aktuellem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind Sonntagsöffnungen nur verfassungskonform, wenn ein zugkräftiger Markt im Mittelpunkt steht und nicht die Öffnung der Läden.

„In Thüringen finden immer noch viele Sonntagsöffnungen in Einkaufszentren ohne Bindung an Märkte statt. Arbeit an Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Wir fordern die zuständigen Behörden auf solche Sonntagsöffnungen künftig strikt zu untersagen“ sagte Bettina Penz von der "Thüringer Allianz für den freien Sonntag".

Die Thüringer Allianz für den freien Sonntag begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 zum hohen Stellenwert des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes. Bemerkenswert ist auch, dass dies eine Sonntagsöffnung in Bayern, dem Bundesland mit den kürzesten zulässigen werktägigen Ladenöffnungszeiten betraf.


Während in Thüringen insgesamt 140 Stunden von Montag - Samstag geöffnet werden darf, sind es in Bayern 84 Stunden.
Das Urteil sollte auch den Mitgliedern des Landtages in Thüringen im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes als Denkanstoß dienen.

Die Allianz fordert eine Einschränkung der massenhaften Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsöffnung in Thüringen.

Anzeige symplr
"Wir wünschen uns, dass wie in Bayern, auch in Thüringen noch mehr Landtagsabgeordnete dem Sonntagskontrakt der Allianz für Sonntagsschutz und Ladenschluss beitreten" sagte Penz weiter. Bis zu einer etwaigen Änderung der Regelungen im Thüringer Ladenöffnungsgesetz zu Sonntagsöffnungen sind auch die Verantwortlichen in den Kommunen vor Erlass von Rechtsverordnungen für Sonntagsöffnungen gut beraten, sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (AZ: BVerwG 8 CN 2.14) zum Maßstab für ihre Entscheidung über zusätzliche Sonntagsöffnungen zu machen.

Seit Jahren vollzieht sich eine schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. In immer mehr Wirtschaftsbereichen werden diese grundgesetzlich geschützten Tage der Ruhe für die Arbeit vereinnahmt. Dieser Entwicklung zur „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“ stellt sich die Allianz für den freien Sonntag entgegen. Die Initiative verfolgt das Ziel, den konsequenten Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage sicher zu stellen.

Zu ihren Mitgliedern zählen der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten, die IG Metall, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr