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Di, 11:23 Uhr
26.01.2016
kn-Forum

Böllern und Brenntage

Sie werden sich fragen, wie passt das zusammen? Eigentlich gar nicht, aber eigentlich doch schon. So ein Leser gegenüber kn. Anlass für ihn die Diskussion gestern bei der Einwohnerversammlung in Jacha...

Silvester 2015 durfte, wie jedes Jahr, mit höchst amtlicher Genehmigung geböllert und geknallert werden, was das Zeug hält. Was da alles an Schadstoffen nicht nur in die Luft geschossen wurde, sondern auch als Abfall, Schmauchspuren usw. auf den Wegen, Straßen usw. gelandet ist. Da fragt niemand von Gesetzes wegen was für eine Wetterlage ist, es wird auf jeden Fall geböllert und damit die Umwelt belastet.

Egal ob Schnee, Regen, böige Winde oder gar eine Inversionswetterlage, wo im Talkessel von Sondershausen kein Luftaustausch stattfinden kann, Hauptsache das Brauchtum wird gepflegt – der Umwelt zum Trotz. Das hier auch wieder, trotz Verbotes, illegale Polen-Böller gezündet wurden, die wesentlich mehr Schwarzpulver enthalten als erlaubt und damit auch die Umwelt mehr belasten möchte ich nur am Rande erwähnen.

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Wer dann in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages, wie ich auch, den Heimweg antrat, der musste förmlich um Luft ringen. Die Qualm-Schwaden waberten über unser Tal zwischen Hain- und Windleite und hielten sich hartnäckig in Bodennähe.

Hier hat keiner von der Rot-Grünen Fraktion moniert von wegen Umweltverschmutzung und das in extrem geballter Ladung innerhalb einer Nacht.

Doch nun zum Umwelt-Thema Brenntage. Wie wir alle wissen ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt (bis auf wenige vorher zu genehmigende Ausnahmen) verboten. Auch die in den letzten Jahren bewährte Praxis im Zeitraum von 8 Wochen Brenntage zu genehmigen fiel dieser Gesetzesänderung zum Opfer. Nun haben wir auch von den Einwohnerversammlungen, die Medien berichteten, mitbekommen, dass es derzeit immer noch keine wirklich praktikablen Alternativen und Lösungen seitens der Kommunen gibt.

Sicher hat auch jeder aufmerksam lesen können, dass beim Verbrennen die gleichen Emissionen und Werte auftreten und frei gesetzt werden, wie bei einer Kompostierung. Das sollte einige, auch im Rot-Grünen Lager sicher doch auch nachdenklich machen, oder?

Durch den langen Verbrennungszeitraum von unbelasteten Baum- und Strauchschnitt von 8 Wochen in den Frühjahren hielten sich auch die Qualmbelastungen örtlich und insgesamt in guten Grenzen. So lautete auch die Einschätzung vom Fachbereichsleiter des Landratsamtes, Herrn Kranhold, auf dem 2. Gesamtvorstand des Kreisverbandes Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde e. V. am 31.10.2015 in Bad Frankenhausen.

Also kein Vergleich zu der absoluten „Dröhnung“ an Umweltbelastungen und belasteter Atemluft, die uns hier in der Neujahrsnacht in heftigster Form ungefragt angetan und zugemutet wurde. Aber das war ja von Gesetzes wegen völlig legal und erlaubt. Erfüllt diese gesundheitsschädliche Qualm-Dröhnung und Umweltbelastung in der Neujahresnacht möglicherweise Tatbestände der Belästigung, Nötigung, Gesundheitsgefährdung oder Körperverletzung? Vielleicht sollten unsere Politiker hier einmal über ein Verbot nachdenken? Bei den Brenntagen mit geringer Belastung haben sie es ja auch schon getan – angeblich der Umwelt zu Liebe?!

Thomas Leipold
Autor: khh

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