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Mi, 18:12 Uhr
09.03.2016
Kommunalpolitik

Wahlposse im Kreistag?

Wahl des ehrenamtlichen 1. Beigeordneten. Es schon eine ganze Zeit vergangen, als der Kreistag den bisherigen 1. Hauptamtlichen Beigeordneten, Holger Häßler in zwei Abstimmungen aus dem Amt gewählt hatte. Heute galt es den 1. ehrenamtlichen Beigeordneten zu wählen. Das geschah mit einigen Hindernissen...

Kandidat der CDU war das langjährige Kreistagsmitglied Raimund Scheja aus Heygendorf. Eine Wahl macht für Landrätin Antje Hochwind (SPD) unabhängig von politischen Motiven Sinn, den er könnte ihr bei repräsentativen Aufgabe viele Aufgaben im Ostteil des Kyffhäuserkreises abnehmen und ihr lange Fahrten ersparen.

Die SPD/Grüne-Fraktion hatte schon im Vorfeld erkennen lassen, dass man keinen eigenen Kandidaten stellen wird.

Die Fraktion Die Linke benannte ebenfalls keinen Kandidaten, da ja Torsten Blümel bereits gewählter 2. ehrenamtlicher Beigeordneter ist.

Da es nur einen Kandidaten gab, wurde ein von der Verwaltung mit dem Wahlleiter des Kyffhauserkreises, dem Landesverwaltungsamt und dem Innenministerium abgestimmter Wahlzettel bedruckt auf dem nur ein Name stand und man nur ankreuzen musste, ob man den einzigen Kandidaten wählen wollte oder nicht. Bei 39 Wahlberechtigten müssen also 20 Kreuze mit den Ja-Stimmen auftauchen und der Kandidat gilt als gewählt.

Dieser Wahlzettel missfiel der Fraktion Die Linke, weil die übliche Aufteilung Ja / Nein nicht enthalten war. Trotzdem wurde der Wahlgang durchgeführt aber nicht ausgezählt.
Dann trafen sich die Fraktionsvorsitzenden und man einigte sich mit der Landrätin und Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele doch nochmals neue Wahlzettel zu drucken, auf denen dann Ja und Nein möglich bestand anzukreuzen.

Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Gewählt wurde Raimund Scheja mit 26 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen.

In zwei getrennten verschlossenen Umschlägen werden jetzt beide Wahlgänge archiviert.
Und wenn Sie fragen wo liegt der Unterschied der Wahlgänge? Bei der verworfenen Variante erkennt man nur, der Kandidat erhielt die Mehrheit.
Bei der zweiten Variante kann man unterscheiden, wie viele Gegenstimmen gab es. Da die Wahl geheim in Wahlkabine war, hat das aber auch nur statistische Bedeutung.

Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Raimund Scheja beim Ablegen des Eides.

Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Wahl Beigeordneter (Foto: Karl-Heinz Herrmann)


Sachverhalt:

Nach § 10 (1) der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises wählt der Kreistag einen ersten und einen zweiten ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

Am 01.10.2014 wählte der Kreistag des Kyffhäuserkreises Herrn Torsten Blümel als ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Gemäß § 110 (1) S. 6 der ThürKO geht der hauptamtliche Beigeordnete dem ehrenamtlichen in der Reihenfolge der Stellvertretung vor. Mit Abberufung des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten am 24.06.2015 und Änderung der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises, welche am 12.07.2015 in Kraft getreten ist, wählt der Kreistag einen ehrenamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.

Gemäß § 110 Abs. 3 ThürKO wird der ehrenamtliche Beigeordnete aus der Mitte des Kreistages für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Kreistages gewählt. Entsprechend § 112 ThürKO i.V.m. § 39 Abs. 2 ThürKO wird die Wahl geheim in öffentlicher Sitzung durchgeführt.

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 39 Abs. 2 ThürKO).

Es werden vorgedruckte Stimmzettel verwendet. Für eine erfolgreiche Wahl im 1. Wahlgang muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ungültig sind leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen.

Die Ernennung und Vereidigung des Ersten Kreisbeigeordneten erfolgte im Anschluss an die Wahl.
Autor: khh

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